AfD-Fraktion beantragt: Richterernennungen unabhängig von Parteien

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Fundamentales Prinzip einer funktionierenden, rechtsstaatlichen Demokratie ist die Teilung der Gewalten. Indem alle wesentlichen Entscheidungen den in den Parlamenten vertretenen Parteien obliegen, ist diese Gewaltenteilung gefährdet. Eine solche Gefährdung droht insbesondere bei einem zu großen Einfluss der Parteien und mithin der Legislative auf die Judikative. Aus diesem Grund hat die AfD-Fraktion den Antrag „Bei der Richterwahl Gewaltenteilung sicherstellen“ (Drucksache 21/7783) in die Bürgerschaft eingebracht.

Die Gewaltenteilung – Trennung der Macht zwischen den legislativen, exekutiven und judikativen Institutionen eines Staates – ist eine staatstheoretische Grundlage jeder modernen Demokratie und jeden Rechtsstaates. Aber der Einfluss der Parteien auf die Besetzung der Richterstellen tangiert die Unabhängigkeit der Justiz.

Zur Wahl der Berufsrichter existiert in Hamburg – wie in vielen anderen Bundesländern auch – ein Richterwahlausschuss. Die Richter werden vom Senat auf Vorschlag des Richterwahlausschusses ernannt. Der Richterwahlausschuss besteht aus drei Senatoren oder Senatssyndici, sechs bürgerlichen Mitgliedern, drei Richtern und zwei Rechtsanwälten. Die drei Mitglieder des Senats (Senatoren oder Staatsräte) sind selbst Politiker der Regierungsparteien oder direkt von diesen abhängig. Die sechs bürgerlichen Mitglieder des Richterwahlausschusses werden von der Mehrheit der Bürgerschaft – im Regelfall von den Regierungsparteien – gewählt. Dies bedeutet, dass neun von 14 Mitgliedern des Richterwahlausschusses selbst Angehörige oder abhängig von der Exekutive oder der Legislative sind.

Die AfD-Fraktion hält dies für einen kritikwürdigen Zustand und fordert die Einrichtung einer Justizversammlung, in die jede juristische Vereinigung (Richterbund, Rechtsanwaltskammer, Notarkammer und weitere Juristenverbände) – unabhängig von Parteipatronage – Mitglieder entsendet. Aus dieser Justizversammlung wird dann der Richterwahlausschuss gewählt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass fachlicher Sachverstand und Unabhängigkeit der Richter entscheidendes Kriterium für deren Auswahl ist und nicht parteipolitische Präferenz und Nähe eine Rolle spielt.

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse dazu:

„Wir verstoßen mit einer unglaublichen Selbstverständlichkeit gegen die Grundsätze von Gewaltenteilung und unabhängiger Justiz. Demokratie, Gewaltenteilung und Rechtsstaat hängen eng zusammen. Die parteipolitischen Netzwerke haben über Jahrzehnte hinweg ihre Macht genutzt und die Gewaltenteilung ausgehöhlt. Die Verquickung von Justiz und Parteipolitik ist gefährlich für die Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit. Die Parteien sind bestrebt, ihre Machtpositionen im Staat zu stärken. Der Fehler steckt im System. Den Fehler sollten wir beseitigen.“