Erweiterte DNA-Analyse für Verbrechensaufklärung / AfD-Fraktion beantragt Schaffung rechtlicher Grundlage

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Die AfD-Fraktion hat in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag „Auswertung von DNA-Spuren auf äußerlich erkennbare Merkmale“ (Drucksache 21/7608) eingereicht. Der Senat wird darin aufgefordert, dass er sich auf Bundesebene für eine Änderung der Strafprozessordnung einsetzt. Nach jetziger Rechtslage ist die erweitere DNA-Analyse nicht erlaubt. Durch eine erweiterte DNA-Analyse könnten zukünftig auch die Haut-, Haar- und Augenfarbe, Alter, Gewicht sowie die grobe Herkunftsregion des Täters ermittelt werden.

Der Senat gab Anfang Januar in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/7350) des AfD-Abgeordneten Dirk Nockemann bekannt, dass er sich mit der Thematik noch nicht befasst habe und die Untersuchung auf bestimmte Körpermerkmale nach derzeitiger Rechtslage nicht zulässig sei. Die AfD-Fraktion will dies ändern und eine rechtliche Grundlage dafür schaffen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:

„Es ist vollkommen klar, dass bei schweren Sexual- und Gewaltstraftaten die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erheblich erleichtert wird, wenn sie bei Täterermittlung frühzeitig Kenntnis von bestimmten Körpermerkmalen und der Herkunftsregion haben. Der schnelle Ermittlungserfolg kann Leben retten. Der Staat wäre töricht, wenn er den Behörden dieses Instrument zur Ermittlung von gefährlichen Straftätern verweigern würde. Die derzeitige Rechtslage schützt den Täter. Für die AfD ist ganz klar: Opferschutz muss endlich vor dem Täterschutz gehen.“

 Der Parlamentarische Geschäftsführer Dr. Alexander Wolf ergänzt:

Kritiker der erweiterten DNA-Analyse bemühen einmal mehr den „Rassismus“-Vorwurf – auch hier zu unrecht. Denn es geht um die Sicherheit in unserem Land. Täter müssen schnell dingfest gemacht und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Ein falsche verstandene Politische Korrektheit schützt die Täter.“