Eine AfD-Anfrage zeigt, dass es 2024 insgesamt 3.094 Straftaten gegen Hamburger Polizeibeamte gab (Drucksache 22/17887, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3). Insgesamt gibt es 1.321 Tatverdächtige, davon sind 672 deutsche und 649 ausländische Tatverdächtige. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik liegt der Anteil von ausländischen Tatverdächtigen bei fast 50 Prozent. Am häufigsten kam es zu Nachstellung/ Nötigung (145 Fälle), Bedrohung (137), Körperverletzung (122) und gefährliche/ schwere Körperverletzung (118). Unter den ausländischen Tatverdächtigen stammen die meisten aus Polen (100 Personen), Afghanistan (59), Ukraine (46), Türkei (36), Marokko (26), Syrien (24), Guinea (23) und Algerien (21). 2023 waren es insgesamt 3.401 Straftaten gegen Polizeibeamte.
Erschreckend: Laut Antwort sind unverhältnismäßig viele anerkannte Asylbewerber unter den Tatverdächtigen. Insgesamt 451 Tatverdächtige fallen unter die Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ (Anlage 2).
Das Bundeskriminalamt (BKA) versteht unter „Zuwanderer“ in der PKS nur bestimmte Gruppen: Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aber eine Duldung haben, Kontingent-/Bürgerkriegsflüchtlinge und Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Anerkannte Asylbewerber, die erfolgreich ein Asylverfahren durchlaufen haben, werden hingegen unter der Kategorie „sonstiger erlaubter Aufenthalt“ erfasst. Diese Gruppe umfasst somit auch Personen, die als Schutz- und Asylberechtigte gelten.