Bürgerschaft lehnt AfD-Antrag zum neuen Wahlverfahren ab / Kruse: „Etablierte Parteien im Blockade-Modus“

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In der gestrigen Bürgerschaftssitzung wurde der AfD-Antrag „Neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft“ (Drucksache 21/8895) von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag sollte als Diskussionsgrundlage für den zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss dienen.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die AfD-Fraktion hätte sich gewünscht, dass der Antrag zumindest in den zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss überwiesen wird, aber leider befinden sich die etablierten Parteien weiterhin im Blockade-Modus.

Berufs- und Studienorientierung an Schulen / Wolf: „Ein halber Schritt in die richtige Richtung“

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Zur Vorstellung des Konzepts der Berufs- und Studienorientierung an den Oberstufen der Hamburger Gymnasien und Stadtteilschulen, kommentiert der bildungspolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Dr. Alexander Wolf:
„Eine umfassende Berufs- und Studienorientierung gehört in anderen Bundesländern längst zum Standard des Oberstufencurriculums. Es ist daher zu begrüßen, dass der Senat nun an dieser Stelle Bemühungen unternimmt, um die Nachteile der Hamburger Schüler im Vergleich zu ihren Nachbarn aus anderen Bundesländern auszugleichen.

Rede von Prof. Dr. Jörn Kruse zum AfD-Antrag „Neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft“

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Heute wird in der Hamburgischen Bürgerschaft der Antrag (Drucksache 21/8895) der AfD-Fraktion behandelt. Hier die Rede von Prof. Dr. Jörn Kruse.

Es gilt das gesprochene Wort!

Neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft

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Jörn Kruse spricht am 10. Mai 2017 über eine Reformation des Wahlrechts zur Hamburgischen Bürgerschaft.

Förderung der demokratischen Kultur

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Jörn Kruse spricht am 10. Mai 2017 über die Förderung der demokratischen Kultur.

AfD-Fraktion beantragt "Flagge zeigen für Tibet" auch in Hamburg

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Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (Drucksache 21/8894) den rot-grünen Senat auf, an der bundesweiten Aktion „Flagge zeigen für Tibet“ teilzunehmen. Anlässlich des Jahrestages des tibetischen Volksaufstandes am 10. März 2018 soll die tibetische Flagge vor dem Hamburger Rathaus gehisst werden.
Die Aktion „Flagge zeigen für Tibet“ gibt es seit 1996. Städte, Institutionen und Bürger können daran teilnehmen. In den vergangenen Jahren beteiligten sich insgesamt mehr als 1000 Städte und Gemeinden an der Kampagne, darunter auch die Landeshauptstädte Bremen, Potsdam, Saarbrücken und Stuttgart.

300 Euro Geldbuße für Zerstörung von zwei AfD-Plakaten

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Anfang Dezember wurde eine Zerstörerin von AfD-Plakaten am helllichten Tag auf frischer Tat in der Mönckebergstraße von Mitarbeitern der AfD-Fraktion ertappt. Die herbeigerufene Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung ein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellte das Verfahren vorläufig gegen Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro ein.

Gratulation an die Kollegen aus Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein hat gewählt und die AfD erzielte 5,9 Prozent der abgegebenen Stimmen. Sie wird mit fünf Sitzen im Kieler Landtag vertreten sein.

Verletzung der Neutralitätspflicht: AfD-Fraktion reicht Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fünf leitende Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde ein

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Aufgrund zahlreicher gravierender Verstöße gegen das Gebot der politischen Neutralität während einer als Lehrerfortbildung anerkannten Veranstaltung reicht die AfD-Fraktion Dienstaufsichtsbeschwerden gegen fünf leitende Mitarbeiter der Hamburger Schulbehörde – darunter mehrere Referatsleiter und der Direktor des Instituts für Lehrerfortbildung und Schulentwicklung – ein.

AfD-Fraktion schlägt neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft vor

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Das derzeitige Hamburger Wahlverfahren wird von vielen Bürgern (und auch von vielen Politikern) als zu kompliziert und intransparent kritisiert. Auch die Politik hat immer wieder Änderungswünsche signalisiert, aber nichts umgesetzt.
Deshalb schlägt die AfD-Fraktion jetzt in einem Antrag ein neues Wahlverfahren (Drucksache 21/8895) vor. Dieses geht von drei klaren normativen Prämissen aus.