In der gestrigen Bürgerschaftssitzung wurde der AfD-Antrag „Neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft“ (Drucksache 21/8895) von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag sollte als Diskussionsgrundlage für den zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss dienen.
Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die AfD-Fraktion hätte sich gewünscht, dass der Antrag zumindest in den zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss überwiesen wird, aber leider befinden sich die etablierten Parteien weiterhin im Blockade-Modus.