AfD-Anfrage: 914 Anträge auf Geschlechtsänderungen seit Selbstbestimmungsgesetz / Seiler: „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“

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Eine AfD-Anfrage zeigt: Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) im November 2024 haben in Hamburg insgesamt 914 Personen ihren Geschlechtseintrag geändert (Drs. 23/1845). Laut Senatsantwort gab es bis Ende Juli 2025 die meisten Änderungen vom weiblichen zum männlichen Geschlecht (283-mal), von männlich zu weiblich (205), gefolgt von weiblich zu divers (72) und weiblich zu „x“ (69).
Ins Auge fallen die Unterschiede in den Bezirken: Altona (240 Anträge), Eimsbüttel (143), Hamburg-Nord (137), Wandsbek (119), Hamburg-Mitte (114), Harburg (89) und Bergedorf (72).
Der einwohnerstärkste Bezirk ist mit Abstand Wandsbek (456.000 Einwohner), gefolgt von Hamburg-Nord (331.000). Trotzdem entfallen die meisten Änderungen auf die eher linksgrün geprägten Viertel in den Bezirken Altona (240 Anträge) und Eimsbüttel (143). Die Anfrage zeigt auch: Die Behörden haben weder ausreichende Daten zur Altersstruktur der Betroffenen noch können wichtige Details zu den gerichtlichen Verfahren genannt werden.

Senat stellt Beteiligungsbericht 2024 vor / Schulz: „Reine Selbstbeweihräucherung“

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Zum heute vorgestellten Beteiligungsbericht 2024 sagt der Sprecher für Öffentliche Unternehmen, Marco Schulz:
„Der Beteiligungsbericht entpuppt sich als reine Selbstbeweihräucherung, während die tatsächlichen Probleme in der Kontrolle und Steuerung der städtischen Investitionen ausgeblendet werden. Hamburg braucht endlich ein wirksames Beteiligungscontrolling mit klarer Verantwortung, verbindlichen Konsequenzen bei Fehlentwicklungen und einem echten Fokus auf den Nutzen für die Bürger statt auf politische Symbolprojekte.
Rekordinvestitionen ohne Nutzen für die Bürger verdeutlichen das Versagen dieser Politik. Hohe Ausgaben und steigende Beschäftigtenzahlen allein sind kein Garant für wirtschaftliche Effizienz. Entscheidend ist, dass das Geld dort ankommt, wo es den Menschen nutzt, also bei besseren Leistungen und günstigeren Preisen. Tatsächlich geschieht jedoch das Gegenteil. Die Preise für Wasser, Energie und Nahverkehr steigen weiter, während die Qualität bestenfalls stagniert. Viele dieser sogenannten Rekordinvestitionen beruhen auf ideologisch motivierten Klimatransformationsmaßnahmen, die in erster Linie die CO₂-Bilanz der Stadt auf dem Papier verbessern sollen, jedoch kaum einen spürbaren positiven Effekt auf die Lebensrealität der Hamburger haben.“

HVV: Fahrkartenpreise sollen bis zu 13 Prozent steigen / Nockemann: „Schlag ins Gesicht“

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Laut Medienberichten plant der rot-grüne Senat beim Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eine Erhöhung der Fahrtkartenpreise ab Januar 2026 um durchschnittlich 5,4 Prozent. Besonders stark betroffen ist das beliebte Nahbereichsticket, dessen Preis um 12,9 Prozent auf 3,50 Euro steigt. Dabei sind die Preise erst mit Jahresbeginn 2025 um rund 5 Prozent gestiegen.

Olympia: München stimmt mit JA / Nockemann: „Große Zweifel, ob Hamburg Herkulesaufgabe unter Rot-Grün gewachsen ist“

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München hat entschieden: In einem Bürgerentscheid stimmten rund 66 Prozent für eine Olympia-Bewerbung ihrer Stadt zu den Olympischen Spielen 2036, 2040 und 2044. In Hamburg werden die Abstimmungen erst im Frühjahr 2026 stattfinden.

Dazu der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Das Münchener Votum ist ein klares Signal – ob aber die Hamburger hier nachziehen, ist noch offen. Die Olympischen Spiele auszurichten, ist eine Ehre und Herkulesaufgabe zugleich. Hamburg bringt viele Voraussetzungen für die Olympischen Spiele mit, aber längst nicht alle. Zu viele infrastrukturelle Fragens sind offen, zu viele finanzielle Risiken stehen im Raum. Vor dem Hintergrund des katastrophalen Klimaentscheids, vor dem Hintergrund offener milliardenschwerer Großprojekte gibt es erhebliche Zweifel daran, dass Hamburg unter dem rot-grünen Senat dieser Herkulesaufgabe Olympia wirklich gewachsen sein wird.“

 

Stadtbild-Aussage: Linksgrüne Demo in Hamburg / Nockemann: „Berufsempörte gehen auf die Straße“

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(Symbolbild: Antifa beim Versuch, eine AfD-Veranstaltung zu verhindern)

Unter dem Motto „Who‘s your daughter, Fritze!“ rufen Linksextreme in Hamburg am Sonnabend zu einer Kundgebung auf. Hintergrund ist eine Aussage von CDU-Kanzler Friedrich Merz in Brandenburg als er eine Bilanz zur Migrationskritik zog und sagte: „Aber wir haben natürlich immer im Stadtbild noch dieses Problem […]. Ein paar Tage darauf entgegnete Merz auf Nachfrage eines Journalisten: „Fragen Sie mal ihre Töchter.“

Aberwitzige Debatte um AfD-Anfragen in Thüringen / Nockemann: „In der Not frisst der Teufel Fliegen“

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Thüringens SPD-Innenminister wirft der AfD-Fraktion Thüringen Spionage vor. Hintergrund sind Kleine Anfragen zur Infrastruktur. Diese sollen gezielt gestellt werden, um die kritische Infrastruktur Deutschlands auszuspähen – womöglich für Russland.
In der Debatte hat sich nun auch Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote eingeschaltet. Gegenüber dem Handelsblatt äußerte er: „Die entscheidende Frage ist schon, in wessen Interesse die AfD eigentlich arbeitet. Es sei „auffällig, dass aus der AfD heraus immer wieder enge Verbindungen und Kontakte nach Russland bekanntwerden – auch in Hamburg.“ Grote verwies dabei auf zwei ehemalige AfD-Bürgerschaftsabgeordnete.

Neue Regelabfrage für öffentlichen Dienst / Nockemann: „Gesinnungsschnüffelei“

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Der rot-grüne Senat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der ab 2026 eine Regelabfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vorsieht. Vor einer Einstellung in den öffentlichen Dienst sollen Bewerber auf mögliche verfassungsfeindliche Aktivitäten überprüft werden.

Dazu der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Mit der sogenannten Regelabfrage führt der rot-grüne Senat de facto eine staatliche Gesinnungsschnüffelei ein, die alle Bewerber pauschal verdächtigt – ein völlig falscher Weg. Regierungskritische Äußerungen werden dadurch erheblich eingeschränkt. Der rot-grüne Senat setzt damit nicht auf Leistung, Kompetenz und Verantwortung, sondern auf politische Einseitigkeit und Konformität. Anstelle von Freiheit und Meinungsvielfalt entsteht ein Klima des Misstrauens. Eine lebendige Demokratie braucht mündige, frei denkende Menschen – und keine staatliche Gesinnungsprüfung.“

Zukunftsentscheid: AfD-Fraktion sieht erhebliche verfassungsrechtliche Hindernisse / Nockemann: „Mit Bundesrecht teilweise unvereinbar“

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(Symbolbild: Klimademo in Hamburg)

Die AfD-Fraktion sieht das neue „Klimaschutzverbesserungsgesetz“, das auf dem „Hamburger Zukunftsentscheid“ beruht, mit großer Skepsis. Nach einer juristischen Prüfung bestehen erhebliche Zweifel, ob Hamburg in allen Regelungsbereichen über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt. Nach Art. 74 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz in diesen Bereichen beim Bund, der durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen hat. Gemäß Art. 31 GG gilt zudem: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Im Verkehrsbereich verweist die AfD-Fraktion auf die jüngste Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Oktober 2024. Zwar können Kommunen nun leichter Umwelt- und Gesundheitsziele berücksichtigen und einzelne Tempo-30-Zonen oder Radwege einrichten, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen (§ 6 Abs. 4a StVG, § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO n.F.).
Ein flächendeckendes Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet bleibt jedoch weiterhin nicht zulässig.
Darüber hinaus sieht die AfD-Fraktion auch europarechtliche Risiken.
Für Industrie- und Energiesektoren gilt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt wird.
Landesrechtliche Zusatzverpflichtungen, wie sie der Zukunftsentscheid vorsieht, könnten mit diesem System kollidieren.

Grünes „Gesellschaftsjahr“ / Walczak: „Gesellschaftliche Spaltung“

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Der Rathausmarkt: Die Bundeswehr ist hier nicht gerade willkommen.

Zu den Diskussionen um das von den Grünen geforderte „Gesellschaftsjahr“ sagt der stellv. wehrpolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Krzysztof Walczak:
„Die einzige Form des Zwangsdienstes, der in unserer Verfassung vorgesehen ist, ist aus gutem Grund die Wehrpflicht. Sie dient der Verteidigung von Volk und Vaterland und gewährleistet damit den Fortbestand unseres Gemeinwesens. Im Gegensatz dazu würde ein allgemeiner Gesellschaftsdienst, wie ihn die Grünen fordern, junge Bürger ohne zwingenden Grund zu einer Form von Zwangsarbeit verpflichten, die sie als bloße Reparaturkräfte für die verfehlte Politik der letzten Jahrzehnte missbraucht. Gerade vor dem Hintergrund, dass man der jungen Generation auch seitens grüner Politiker gigantische Schuldenberge hinterlässt, ist dies vollkommen inakzeptabel und verschärft die gesellschaftliche Spaltung.“

Blauer Anker: Klimaentscheid – brandgefährlich für Hamburg!

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HIER gehts zur 109. Ausgabe unseres Fraktionsrundbriefs – Blauer Anker.