AfD-Fraktion stellt mit eigener Zeitung notwendige Gegenöffentlichkeit her

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Die AfD-Fraktion geht mit einer eigenen Fraktionszeitung an die Öffentlichkeit. Im Netz ist die erste Ausgabe von UNS HAMBURG ebenfalls abrufbar.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die Bürger unserer Hansestadt können sich jetzt aus erster Hand und ungefiltert über die Arbeit der AfD-Fraktion informieren, denn in den länger schon hier berichtenden Medien spiegelt sich die parlamentarische Arbeit der Fraktion meistens nicht wieder. Die Medien berichten häufig nicht über das, was ist, sondern über das, was ihrer Meinung nach sein soll. Deshalb kommt die AfD im überwiegend links-grün geprägten Mainstream der Journalisten meist schlecht weg.“

Linkes Bündnis will aktiv AfD-Wahlkampf stören / Baumann: „Gefährliche Hetzstimmung gegen AfD“

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Hamburg, 16.06.2017 – Das „Bündnis Aufstehen gegen Rassismus“ kündigt an, zukünftig aktiv den Wahlkampf der AfD in Hamburg zu stören. In dem linken Bündnis sind mehr als 50 Organisationen und Einzelpersonen zusammengeschlossen, darunter Ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund), GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) und die Schura (Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg).
Sie wollen „die Wahlhelfer nerven“, „den Stimmenfang stoppen“ und „Infoflyer entsorgen“.
Hinter dem Bündnis steckt die VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), geleitet von der Linken-Direktkandidatin Cornelia Kerth, die in Wandsbek für den Deutschen Bundestag kandidiert. Die VVN-BdA wurde über Jahre hinweg von Verfassungsschutzämtern als „linksextremistisch“ eingestuft und beobachtet.

Maas’ Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages bestätigt AfD-Kritik / Nockemann: „Gesetz ist eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit“

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will noch vor der Sommerpause – und damit vor der Bundestagswahl – sein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) durchdrücken.
Die AfD-Fraktion Hamburg forderte im Mai den Senat auf, den Gesetzentwurf auf Bundesebene nicht zu unterstützen (Drucksache 21/9052). Der Antrag wurde von der Mehrheit der Bürgerschaft abgelehnt.
Die Kritik am Gesetzentwurf wird immer heftiger: Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sieht einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit und hält den Gesetzentwurf insgesamt für verfassungsrechtlich bedenklich.

Keine demokratischen Grundrechte für AfD: Fraktion Die LINKE betreibt mit ihrem G20-Antrag reine Klientelpolitik / Nockemann: „Demokratie ist keine Einbahnstraße“

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In der kommenden Bürgerschaftssitzung am 28. Juni beantragt die Fraktion Die LINKE ein umfassendes Bekenntnis zu grenzenloser Demonstrationsfreiheit während des bevorstehenden G20-Gipfels in Hamburg (Neufassung zur Drucksache 21/9454). Dabei fordert sie, die Bürgerschaft möge die „friedlichen Demonstrationen  und anderen Protestaktionen“ begrüßen, wobei sie offenbar auch die „Protestaktionen“ miteinschließt, die von vornherein abgelehnt haben, sich von Gewalt zu distanzieren. Der Antrag insgesamt ist eine Mischung aus Allgemeinplätzen, realitätsfremden Forderungen und unsachlichen Vergleichen. Dabei werden Ursache und Wirkung von Gewalt vertauscht, indem impliziert wird, nicht eine hohe Anzahl gewaltbereiter „DemonstrantInnen“ begründe eine Gefahr, sondern eine unverhältnismäßig agierende Polizei.

Streit um Auskunftspflicht des Senates: AfD-Abgeordneter Wolf bekommt Rückendeckung von Bürgerschaftspräsidentin Veit (SPD)

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Dr. Alexander Wolf beanstandete in einem Brief an Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) die mangelhafte Beantwortung von zwei parlamentarischen Anfragen durch den Senat und erhielt recht.

Die Senatsantworten zu den Kleinen Anfragen „Politische Indoktrination an Hamburger Schulen (XI und XII) – Aufforderung, Schulrucksäcke an Flüchtlingskinder zu spenden“ (Drucksachen 21/7905 und 21/8884) wurden nach Auffassung Veits – und nach entsprechender Prüfung durch das Justiziariat der Bürgerschaftskanzlei – nicht ordnungsgemäß beantwortet.

Offizierheimgesellschaft an Helmut-Schmidt-Universität sagt AfD-Fraktionsveranstaltung ab / Kruse: „Eindeutig politisch motiviert“

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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Fraktion im Dialog“ sollte am Mittwoch der Berliner AfD-Fraktionsvorsitzende Oberst Pazderski über „Bundeswehr und Wehrmacht: Tradition und historische Verantwortung“ an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg referieren.
Die Veranstaltung wurde kurzfristig vom Vorstand der Offizierheimgesellschaft (OHG) abgesagt. Die Absage wird unter anderem damit begründet, dass Oberst Pazderski sich „in jüngster Vergangenheit öffentlich sowohl über die Bundeskanzlerin als auch über die Verteidigungsministerin negativ geäußert“ habe. Zudem sei die öffentliche Bewerbung der Veranstaltung nicht mit dem Vorstand abgesprochen und angesichts des bevorstehenden G20-Gipfels könne die Sicherheit der Veranstaltung nicht mehr garantiert werden.

Das Erdogan-Referendum erfordert Neuorientierung

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Jörn Kruse spricht am 26. April 2017 über das Ergebnis des Erdogan-Referendums.

Dr. Alexander Wolf: „Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat – und nicht in einer Maasokratie!“

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Das Bürgerhaus Wilhelmsburg verweigert der AfD seit neuestem die Vermietung von Räumlichkeiten. Träger des Bürgerhauses Wilhelmsburg ist die gemeinnützige Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg. Die Stiftung wurde auch mit öffentlichen Mitteln gegründet und erhält jährlich mehr als eine halbe Million Euro aus Steuergeldern. Der Stiftungsrat ist mit Parteikadern von SPD, Grünen und Linken besetzt. Vom Verfassungsschutz beobachtete linksextreme Organisationen und Parteien gehen dort ein und aus. Der Steuerzahler finanziert somit indirekt verfassungsfeindliche Organisationen – unter breitem Konsens der rot-rot-grünen Mehrheit des Parlaments.

So behindert ein links-grüner Abgrund die AfD

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Die AfD wird jetzt selbst aus ‚Bürgerhäusern‘ ausgesperrt, die wesentlich aus öffentlichen Mitteln finanziert sind. Schlimmer noch: In denselben Räumen dürfen allzeit linksextreme, verfassungsfeindliche Gruppen fröhlich tagen, vor denen der Verfassungsschutz warnt: Von der ‚DKP-Ortsgruppe‘ bis zur ‚Marxistischen Arbeiterschule‘.

Erhaltung des Bürgerschaftsreferendums

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Jörn Kruse spricht am 18. Januar 2017 über den Antrag der Linken-Fraktion „Zurück zum Status quo ante – Streichung des Bürgerschaftsreferendums aus der Hamburgischen Verfassung“.

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