Sauberkeit in öffentlichen Parks und Grünanlagen

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Sauberkeit in öffentlichen Parks und in Grünanlagen ist ein wichtiger Bestandteil zum Wohlfühlen und für die Gesundheitsvorsorge. Der Bezirkliche Ordnungsdienst wurde 2013 abgeschafft. Auch der Senat hat treffend den Fehler erkannt und möchte die Stadtreinigung in diesen Aufgabenbereich einbinden. Das kann bei guter Umsetzung durchaus eine wirkungsvolle und durch Zentralisierung kostengünstige Alternative zum Ordnungsdienst darstellen. Ein Erziehungseffekt wäre am besten durch Bußgelder möglich. Falsch ist jedoch, Sauberkeit durch eine neue Straßenreinigungsgebühr zu finanzieren. Diese Gebühr wird auf Mieter umgelegt und macht Wohnen dadurch noch teurer. Die zumeist sehr ordentlichen Hauseigentümer und Kleingärtner werden noch weiter finanziell belastet, obwohl sie meistenteils Reinigungsarbeiten bereits auch im öffentlichen Raum mit erledigen (Schnee, Laub, Müll). Die Finanzierung der Park- und Grünanlagenreinigung sollte deshalb aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden.
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Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58015/schächtungen-in-hamburg-–-erteilte-ausnahmegenehmigungen-nach-§-4a-absatz-2-nummer-2-tierschg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

 

 

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