Donnerstag, 28. November, 2024

Zur Erklärung des Innensenators Grote / Nockemann: „Der Senat muss endlich agieren!“

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Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Ein Toter und 7 Schwerverletzte durch die entsetzliche Terrortat eines der Innenbehörde bekannten Islamisten sind das verheerende Ergebnis der bisherigen Ausländerpolitik von CDU-Bundesregierung und SPD-Senat.
Hamburg ist schockiert, wieder einmal, nachdem der Senat erst beim G20-Gipfel total versagte. Wie kann es eigentlich sein, dass der Senat über Jahre dem Treiben der Islamisten nur zusieht und Jahr für Jahr nur konstatiert, dass die Zahl der Islamisten auf nunmehr über 800 Personen in Hamburg zugenommen hat. Wieso können sich Islamisten frei in der Stadt bewegen?

AfD-Fraktion beantragt mehr Transparenz beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge / Baumann: „Nur Transparenz sichert Erfolg“

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Der rot-grüne Senat startete im Herbst 2015 ein Programm zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das Programm läuft unter dem Namen W.I.R. („work and integration for refugees“). Daran beteiligt sind die Sozialbehörde, die Agentur für Arbeit, Jobcenter und andere Kooperationspartner. Es galt als das Vorzeigeprojekt zur Integration von Flüchtlingen. Die AfD-Fraktion beantragt, dass der Senat regelmäßig die Bürgerschaft über den Erfolg oder Misserfolg der Flüchtlingsintegration informiert.

AfD-Fraktion beantragt mehr Transparenz beim Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge

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Probleme der Flüchtlingsintegration beeinflussen viele Bereiche der Politik in Hamburg. Als Vorzeigeprojekt zur Integration in den Hamburger Arbeitsmarkt benennt der Senat stets das Programm W.I.R – work and integration for refugees. Es soll im Grundsatz nach Beratung zunächst die Qualifikationsstrukturen der Flüchtlinge möglichst genau ermitteln, um sie daraufhin durch geeignete Fördermaßnahmen gezielt in Arbeit beziehungsweise Ausbildung zu bringen.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58426/mehr-transparenz-beim-zentralen-projekt-des-senats-zur-arbeitsmarktpolitischen-integration-f%C3%BCr-fl%C3%BCchtlinge-in-hamburg-periodisch-%C3%BCber-ergebnisse.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum Antrag →[/rescue_button]

Bleiberecht für Ex-Taliban-Kämpfer in Hamburg?

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Das Asylrecht verbietet es, Ausländer abzuschieben, wenn ihnen in ihrem
Heimatland die Todesstrafe droht. Ehemalige Taliban-Kämpfer schweben in
Afghanistan in eben dieser Gefahr. Aus diesem Grund bezeichnen sich laut
Berichten zahlreicher Medien afghanische Asylbewerber häufig als ehemalige
Taliban-Kämpfer, um einer Abschiebung zu entgehen. In letzter Zeit war
die Schutzquote afghanischer Asylbewerber deutlich zurückgegangen, weswegen
offenbar auch von vielen der „Taliban-Trick“ versucht wird, die tatsächlich
niemals für diese kämpften.

[rescue_button color=“black“ url=“http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58071/bleiberecht-f%c3%bcr-ex-taliban-k%c3%a4mpfer-in-hamburg-.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senats-Antwort →[/rescue_button]

Aussetzung der Sammelabschiebung nach Afghanistan infolge des Anschlags am 31.05.2017

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Infolge des verheerenden Anschlags in Kabul mit mutmaßlich mindestens 90
Toten, der sich am 31.05.2017 ereignete, ist eine geplante Sammelabschiebung,
die ursprünglich am selben Tage stattfinden sollte, verschoben worden.

[rescue_button color=“black“ url=“http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58081/aussetzung-der-sammelabschiebung-nach-afghanistan-infolge-des-anschlags-am-31-05-2017.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senats-Antwort →[/rescue_button]

Bleiberecht für überfallene Ausländer? (01.03.2017)

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Dirk Nockemann zum Antrag der Linken zum Bleiberecht für überfallene Ausländer.

Reaktivierung von Staatsdienern – Was ist daraus geworden?

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Im Laufe der Jahre 2015 und 2016 sind im Zuge der Flüchtlingskrise die öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf die verwaltungstechnische Betreuung der Zugewanderten an die personellen Kapazitätsgrenzen gestoßen. Als kurzfristiger Lösungsansatz wurde die Reaktivierung von schon in Pension oder Rente befindlichen oder zur Pensionierung/Verrentung vorgesehenen Staatsbediensteten gewählt. Nachdem sich aufgrund äußerer Umstände die Lage etwas beruhigt hat, sollte dieser Sachverhalt im Nachhinein einmal betrachtet werden.

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Anhängige Asylverfahren in Hamburg

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Laut Asylgeschäftsstatistik für den Monat Oktober 2016 waren am 31.10.2016 bundesweit Asylverfahren von insgesamt 547.174 Personen noch nicht vom BAMF beschieden. Der Statistik ist des Weiteren zu entnehmen, dass in Hamburg bis Ende Oktober 2016 17.050 Asylanträge gestellt wurden. Nicht ausgewiesen wird allerdings, von wie vielen Personen in Hamburg die Asylverfahren noch nicht entschieden wurden.

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Flüchtlingskinder in Hamburg

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Wie ist die Situation im Oktober 2016?

Nach Angaben der von Bundesinnenminister de Maizière am 6.1.2016 vorgelegten Asylstatistik sind im Jahr 2015 insgesamt 1,1 Millionen Menschen als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Aktuellen Daten zufolge wurde von den 61.598 Schutz suchenden Personen, die bis zum 31. Dezember 2015 nach Hamburg kamen, bislang insgesamt 22.299 Menschen der Aufenthalt in der Hansestadt gewährt, woraufhin eine Wohnsitznahme in städtischen Folgeunterbringungen erfolgte.

Die Vergleichsdaten für das erste Halbjahr (bis 30. Juni 2016) betragen 10.985 beziehungsweise 6.879 Personen, woraus sich eine Gesamtzahl von 29.178 ergibt. Tatsächlich jedoch halten sich gegenwärtig insgesamt 47.741 Flüchtlinge in der Hansestadt auf, von denen allein 60 Prozent (28.804 Personen) aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak stammen.

 

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Foto: Beispielbild „Migranten“ von Metropolico.org, lizensiert unter CC BY SA 2.0

Schächtungen in Hamburg

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Aufgrund ihrer Religion sind Teile der Bevölkerung Deutschlands gehalten, Fleisch nur von geschächteten, also ohne Betäubung geschlachteten Tieren
zu sich zu nehmen. Mit den seit 2015 in unserem Land Schutz suchenden Flüchtlingen gerade aus muslimischen Ländern hat sich die Zahl derer, die religiös bedingt ausschließlich Fleisch von geschächteten Tieren essen dürfen, deutlich erhöht. Wenngleich die Schächtung grundsätzlich eine nach dem Tierschutzgesetz unzulässige Art der Schlachtung ist, kann Betrieben gemäß § 4a Absatz 2 Nummer 2 TierSchG eine Ausnahmegenehmigung für betäubungsloses Schlachten erteilt werden.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/58015/schächtungen-in-hamburg-–-erteilte-ausnahmegenehmigungen-nach-§-4a-absatz-2-nummer-2-tierschg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

 

 

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