Interaktive Plattform zur Stärkung demokratischer Meinungsvielfalt geht zum kommenden Schuljahr 2018/19 an den Start / Wolf: „Ein Kummerkasten für Eltern und Schüler hat nichts mit Denunziation zu tun“

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Deutschlandweit stieß die Ankündigung der Hamburger AfD-Fraktion, mit einer interaktiven Plattform eine Diskussionskultur an den Schulen der Hansestadt zu stärken, auf ein enormes Echo bei Medienvertretern, Betroffenen und Interessierten. Nicht immer war die Berichterstattung korrekt.

Daher hier die Fakten: Die Aktion wird „Neutrale Schulen Hamburg“ (NeuSchuH) heißen. Die Plattform soll zum kommenden Schuljahr 2018/19 freigeschaltet werden. Sie ist natürlich weder ein „Online-Pranger“ für Lehrer, noch ruft sie Schüler zur Denunziation auf. Sie hat drei Ziele: Sie wird Eltern, Schüler, aber auch Lehrer über die Rechtsgrundlagen des Neutralitätsgebotes an Schulen informieren. Weiter wird sie aufzeigen, wie man sich im Falle einseitiger politischer Beeinflussungen jedweder Art schulintern zur Wehr setzen kann. Nur in Ausnahmefällen, wenn eine schulinterne Konfliktlösung für die Beteiligten nicht möglich scheint, sollen Vorfälle an die AfD-Fraktion über ein Kontaktformular gemeldet werden können.

Politische Indoktrination an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Fortlaufend wertet die AfD-Bürgerschaftsfraktion Hinweise von Bürgern aus, die uns auf mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot und den Beutelsbacher Konsens an Hamburger Schulen aufmerksam machen. An der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 fand in der „heißen Phase“ des Bundestagswahlkampfes am 07.09.2018 eine politische Diskussionsveranstaltung statt. Wie ein Bild von der Veranstaltung dokumentiert, war rechts neben dem Tischpodium ein großes Banner mit der Aufschrift „F** AFD“ und dem Symbol der vom Verfassungsschutz als linksextrem und gewaltorientierten Antifa (rot-weiß-schwarze Fahne) platziert. Bitte hierzu den Twitter-Link aufrufen, um das Beweisfoto einzusehen. Auf dem Bild sind außerdem die Teilnehmer der Diskussion und der gut gefüllte, mit Schülern besetzte Veranstaltungsraum zu erkennen, was belegt, dass das Banner auch während der Veranstaltung von Schülern, anwesenden Lehrpersonen und den Diskussionsteilnehmern einsehbar war.

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Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE an der Universität Hamburg

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In den Räumlichkeiten der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg, Von-Melle-Park 8, hängen beziehungsweise hingen mehrere Veranstaltungsplakate der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft. Auf den Plakaten wird für eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Journalismus im Ausnahmezustand: Pressefreiheit in der Türkei“ im Hamburger Rathaus, Kaisersaal, Rathausmarkt 1, am 18. April, 18.30 Uhr, unter Moderation von Deniz Celik (Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft) geworben (Abbildung 1). Vermutlich sind die Plakate auch in anderen Gebäuden der Universität aufgehängt worden.

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Verhinderung der Teilnahme eines AfD-Vertreters an DialogP- Veranstaltung der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19

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Am 25.04.2018 teilte der Leiter des Stabsbereichs „Protokoll, Projekte und Veranstaltungen“ der Bürgerschaftskanzlei, Vertretern der Bürgerschaftsfraktionen und des Bürgerschaftspräsidiums mit, dass es im Vorfeld einer geplanten DialogP-Veranstaltung an der Staatlichen Gewerbeschule für Bautechnik G19 „ein ziemliches Hin und Her“ gegeben habe.1 Hintergrund seien Bemühungen der Lehrerschaft gewesen, die AfD – entgegen der Bestimmungen aus der Geschäftsordnung Nummer 14 der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) – zu der Veranstaltung nicht einzuladen beziehungsweise wieder auszuladen. Ein diesbezüglicher Beschluss sei auf der Lehrerkonferenz am 19.04.2018 der Schule gefasst worden. Daraufhin wurde von der Bürgerschaftskanzlei der Schule mitgeteilt, die Veranstaltung entweder mit allen Parteivertretern – also auch mit dem AfD-Vertreter – durchzuführen oder die Veranstaltung ganz abzusagen. Die Schule entschied daraufhin am Montag, den 23.04.2018, die Veranstaltung ganz abzusagen. Daraufhin erfolgte am 24.04.2018 eine Intervention der BSB, dass die Veranstaltung doch stattfinden wird.

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Werbung für Antifa-Kongress an der Universität Hamburg

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Studenten der Universität Hamburg haben uns vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass im Gebäude der Fakultät Erziehungswissenschaften (Von-Melle-Park 8) sowie am Schaufenster des Cafés Knallhart (Von-Melle- Park 9) Veranstaltungsplakate für den „Antifa-Kongress Hamburg“ vom 6. bis 8. April 2018 in der Roten Flora angebracht sind. Auf den Plakaten ist der Schriftzug „Bilden. Organisieren. Zurückschlagen.“ zu lesen; außerdem sind zwei Fotos abgedruckt auf denen jeweils Gruppen von schwarz vermummten Personen (Autonome) mit Transparenten und Pyrotechnik zu sehen sind (Abbildungen 1 und 2)…

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Vortrag zur „Einführung in den Anarchismus“ in der „T-Stube“ an der Universität Hamburg

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Am 26.05.2017 fand in der T-Stube, einem nach eigener Auskunft seit 1988 von Linken besetztem Raum der Universität Hamburg (Institut für Soziologie, Allende-Platz 1), ein Vortrag unter dem Titel „Einführung in den Anarchismus“ mit dem Referenten Maurice Schuhmann statt. In der Ausgabe der Tageszeitung „Junge Welt“ vom 26.05.2017, Seite 14, wurde der Referent Maurice Schuhmann zu diesem Vortrag als „bekennender Anarchist“ vorgestellt.

Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg schreibt in seinem Bericht aus dem Jahr 2016 unter der Rubrik „Gewaltorientierte Linksextremisten“…

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Analphabetismus in Hamburg

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Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. definiert primären Analphabetismus als vollständiges Fehlen von Lese- und Rechtschreibkenntnissen. Sekundärer Analphabetismus liegt vor, wenn nach mehr oder minder erfolgreichem Schulbesuch ein Prozess des Vergessens ein- setzt, bei dem einmal erworbene Schriftkenntnisse wieder verloren gehen. Die Kinder haben während der Schulzeit nie richtig lesen und schreiben gelernt, als Jugendliche oder Erwachsene haben sie die wenigen erworbe- nen Fähigkeiten wieder verlernt. Ob eine Person als Analphabet gilt, hängt nicht nur von ihren individuellen Lese- und Schreibkenntnissen ab. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, welcher Grad an Schriftsprachbeherrschung innerhalb der konkreten Gesellschaft, in der diese Person lebt, erwartet wird. Wenn die individuellen Kenntnisse niedriger sind als die erforderlichen und als selbstverständlich vorausgesetzten Kenntnisse, liegt funktionaler Analphabetismus vor.

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Maßnahmen zu Gender-Mainstreaming und Diversity an Universitäten und Hochschulen in Hamburg

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In der deutschen Sprache sind Genus (grammatisches Geschlecht) und Sexus (natürliches Geschlecht) grundsätzlich getrennt. So unterscheiden sich grammatisches und natürliches Geschlecht bei zahlreichen Wörtern (beispielsweise „das Mädchen“ – Genus: Neutrum; Sexus: weiblich). Wenn das natürliche Geschlecht keine Rolle spielt oder männliche und weibliche Personen gleichermaßen gemeint sind, wird das Maskulinum generisch ver- wendet. Das „generische Maskulinum“ leistet hierbei eine Neutralisierungsfunktion um das Merkmal des Geschlechts der gemeinten Personen. Erst kürzlich scheiterte vor dem Bundesgerichtshof die Klage einer Sparkassen- Kundin, welche ihre Bank dazu verpflichten wollte, in Formularen neben der männlichen Form auch die weibliche zu nennen. Das Gericht urteilte, dass die Nutzung des generischen Maskulinums nicht gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Trotzdem ergehen an deutschen Hochschulen und Universitäten seit einigen Jahren vermehrt Maßnahmen, welche die Umgehung des generischen Maskulinums zum Ziel haben. So wurde bei- spielsweise im Jahr 2005 das „Studentenwerk“ der Universität Hamburg in „Studierendenwerk“ umbenannt. Da jene Maßnahmen mit Kosten für den Steuerzahler verbunden sind, möchten wir sie auf den Prüfstand stellen.

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AfD-Fraktion beantragt die Einführung einer Meldepflicht für religiöses Mobbing an Schulen / Wolf: „Antisemitismus konsequent bekämpfen!“

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Die Deutsche Polizeigewerkschaft fordert angesichts eines sich immer stärker ausbreitenden Antisemitismus und religiösen Mobbings gegen Juden und Christen an Schulen eine Statistik derartiger Vorfälle. Die AfD-Fraktion schließt sich der Forderung an und beantragt in der kommenden Bürgerschaftssitzung die Einführung einer Meldepflicht für religiöses Mobbing an Schulen (Drucksache 21/12642, Antrag vom 10.4.2018).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Wir benötigen ein umfassendes Lagebild an den Schulen. Alle Fälle von religiösem Mobbing müssen erfasst werden, damit wir eine ausreichende Datengrundlage haben, um dieser Problematik zu begegnen. Die jüngsten Vorfälle aus Berlin deuten darauf hin, dass sich Antisemitismus heutzutage vor allem in der muslimischen Bevölkerungsgruppe findet – und dass sich dieses Problem mit der jüngsten muslimischen Masseneinwanderung verschärft hat.
Wir dürfen die Augen nicht mehr davor verschließen, dass wir uns hier ein Riesenproblem ins Land geholt haben – das Kuschen vor dem arabischen Antisemitismus muss ein Ende haben. Deshalb müssen die politisch-korrekten Scheuklappen abgelegt werden, um die Ursachen des wachsenden Antisemitismus zu erkennen und konsequent bekämpfen zu können.“

Engagement gegen Linksextremismus in der Behörde für Schule und Berufsbildung

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In Drs. 21/10194 gibt der Senat in Frage 4. an, die Behörde für Schule und Berufsbildung habe ihre Überlegungen hinsichtlich der Einführung von Initia- tiven/Fortbildungen/Programmen über die verfassungsfeindliche Ideologie des Linksextremismus und ihrer Bekämpfung noch nicht abgeschlossen.
Dem vorausgegangen war ein Brief des Senators Rabe an die Hamburger Schulen, in dem der Senator unter anderem mitteilt: „Einige, die am Wochenende Gewalt und Schrecken verbreitet haben, waren oder sind Schülerinnen und Schüler. Auch wenn die Schule mit Sicherheit weder Anlass noch Ursache ihres Verhaltens ist, gehört zu einer sorgfältigen Aufarbeitung dieser Tage auch die Frage: Was können wir alle gemeinsam besser machen, um solche Gewaltexzesse künftig zu verhindern?“

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