AfD-Fraktion: Kirche soll Asylkosten selbst tragen / Nockemann: „Das Kirchenasyl untergräbt den Rechtsstaat!“

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Im zweiten Quartal gewährte die Kirche insgesamt 48 ausreisepflichtigen Personen Kirchenasyl. Zwölf Personen zogen gegen einen Negativbescheid vor das Verwaltungsgericht. Bei weiteren sieben Personen greift nun das nationale Verfahren, anstelle der Dublin-III-Verordnung. In 75% der Fälle liegt die Zuständigkeit im Bereich von Dublin-III-Ländern. Dies geht aus einer Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion hervor (Drucksache 21/17761).

Eine weitere Anfrage belegt die Inanspruchnahme von Krankenhilfe: Im Jahr 2018 in 57 von 58 Fällen. Laut Senat werden mit dem Eintritt in das Kirchenasyl Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr gewährt, wenn die Versorgung anderweitig erfolgt. So nahmen 2018 30 von 58 Personen weitere Leistungen nach AsylbLG in Anspruch. (Drucksache 21/17870).

Dazu der innenpolitische Sprecher und Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das Kirchenasyl missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Noch immer nutzt ein Großteil das Kirchenasyl, um die Dublin-III-Verordnung zu umgehen und im nationalen Verfahren dauerhaft im Land bleiben zu können. Was die Kirche betreibt, ist eine Kontinuität in der Missachtung der rechtlichen Vorgaben. Rechtsstaatliche Verfahren werden hier von der Kirche beeinträchtigt und verzögert. Ich fordere die Kirche dazu auf, wieder auf den Boden der Verfassung zurückzukehren und alle entstehenden Asylkosten eigenständig zu tragen!“

 

Bildnachweis: Besetzung der Votivkirche durch Flüchtlinge (Asylbewerber) und Antifa-Aktivisten im Dezember 2012, CC by 3.0

Unzulässige Wohnungsdurchsuchung nach dem Doppelmord vom Jungfernstieg?

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Am 14. April 2018 waren am Jungfernstieg ein einjähriges Baby und seine Mutter von dem nigrischen Vater des Babys ermordet worden. In der Presse war von Anfang an berichtet worden, dass der Täter für seine Tat ein Messer verwendet hatte.
Nähere, bislang nicht durch die Innenbehörde benannte Details über die Tat sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen, infolge eines Handyvideos eines Gospelsängers aus Ghana, welches ein Hamburger Blogger von der Face- book-Seite des Gospelsängers auf seinen YouTube-Kanal übertragen hatte.

[rescue_button color=“black“ url=“https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/62181/unzulaessige_wohnungsdurchsuchung_nach_dem_doppelmord_vom_jungfernstieg.pdf“ target=“blank“ border_radius=““]Link zum PDF mit der Senatsantwort →[/rescue_button]

Anstieg von Asylbewerbern: Großer Teil aus sicheren Herkunftsstaaten oder EU-Beitrittskandidaten / Wolf: „Absurdes Asylsystem“ / Nockemann: „Unser Sozialstaat darf kein Magnet für illegale Migration sein“

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Die Zahl der Asylbewerber in Hamburg hat wieder zugenommen. Im ersten Halbjahr 2019 kamen 4.373 Asylbewerber in die Hansestadt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren es 4.147. Zwischen Anfang April und Ende Juni kamen 2.039 Asylbewerber nach Hamburg, davon blieb über die Hälfte in der Hansestadt. 916 Personen wurden in andere Bundesländer verteilt. Von den 1.123 für Hamburg zugewiesenen Personen kamen die meisten Asylbewerber aus Ghana (132), laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein sicherer Herkunftsstaat. Außerdem kam ein großer Anteil der Asylbewerber aus den sicheren Herkunftsstaaten Albanien (73) und Nordmazedonien (früher Mazedonien) (45) und aus der Türkei (57), unserem Nato-Partner und EU-Beitrittskandidaten.

Dazu der Vorsitzende und migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die Zahlen zeigen, wie absurd das Asylsystem ist. Ein großer Teil sind keine ‚Schutzsuchenden‘ oder Flüchtlinge, sondern schlichtweg Wirtschaftsmigranten. Trotzdem kommen sie in unser Land und durchlaufen ein zeitaufwendiges und teures Asylverfahren. Angesichts von 8.000 ausreisepflichtigen Ausländern in Hamburg bedeutet ein Asylverfahren faktisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Das Asylsystem muss daher grundlegend reformiert werden.“

Dazu der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Wozu werden die Gesetze verschärft, wenn sie doch nicht wirken! Das gesamte Anreizsystem für Migranten muss umfassend abgebaut werden. Es muss der Grundsatz ‚Sachleistungen vor Geldleistungen‘ gelten. Unser Sozialstaat darf kein Magnet für illegale Migration sein!“

Bundesrat: Abstimmung über sichere Herkunftsstaaten / Nockemann: „Wir fordern den Senat auf, die Blockadehaltung aufzugeben“

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Schafft es Deutschland in Sachen Asylpolitik endlich einmal vernünftige Entscheidungen zu treffen? Morgen stimmt der Bundesrat darüber ab, ob die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko sowie Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Zehntausende von chancenlosen Asylbewerbern könnten dann leichter abgeschoben werden. Trotzdem wird der Gesetzesentwurf höchstwahrscheinlich nicht die erforderliche 50-Prozent-Mehrheit im Bundesrat finden. Fast alle Länder, in denen Linkspartei oder Grüne mitregieren, werden ihn ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Aber was ist mit Hamburg? Die Hamburger AfD-Fraktion fordert den Senat auf, für das Gesetz zu stimmen.

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Es ist grotesk, wenn Urlaubsländer wie Marokko oder Tunesien nicht als sichere Herkunftsstaaten gelten. Aber auch Asylbewerber aus Georgien oder Algerien kommen fast ausschließlich aus wirtschaftlichen Motiven zu uns. Die Anerkennungsquote ist minimal. Die Menschen belasten Sozialsysteme, Verwaltung und Gerichte.
Die ‚Nafris‘, die Nordafrikanischen Intensivtäter, sind mit ihren Straftaten zu trauriger Berühmtheit gelangt. Daher fordern wir den Senat auf, dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und die Blockadehaltung aufzugeben. Die realitätsfernen und bürgerfeindlichen Dogmen vor allem von grüner Seite dürfen unser Land nicht noch mehr beschädigen.“

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