Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Arbeitgeber das Tragen von Kopftüchern und anderer religiöser Zeichen verbieten darf. Es müsse dafür eine allgemeine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.
Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Möglichkeit, das Kopftuch am Arbeitsplatz zu verbieten, ist zu begrüßen. Wir haben immer wieder deutlich gemacht, dass wir das Kopftuch nicht nur als Ausdruck religiöser Zugehörigkeit sehen, sondern auch als politisches Symbol, das integrationserschwerend wirkt.