Zur teilweise geschwärzten AfD-Anfrage (Drucksache 21/17798) erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Für die AfD-Fraktion hat die Wahrung der Persönlichkeitsrechte einen hohen Stellenwert. Daher haben wir uns im Vorfeld der Veröffentlichung der Großen Anfrage an die Bürgerschaftskanzlei gewandt, um den Wortlaut, insbesondere den Schutz von Personen, mit ihr abzustimmen. Daraufhin wurde die Drucksache mit einigen Schwärzungen von der Verwaltung in der Parlamentsdatenbank veröffentlicht.
Vor wenigen Tagen hat die Bürgerschaftskanzlei dann ihre Maßstäbe geändert; darüber wurden wir am Freitagnachmittag in Kenntnis gesetzt. Bis auf weiteres legt die Verwaltung aufgrund der aktuellen in der Presse kursierenden „Namensliste(n)“ besondere und deutlich verschärfte Maßstäbe an. Deshalb hat die Bürgerschaftskanzlei im Nachhinein – abweichend von der bislang geübten Praxis – nunmehr alle personenbezogenen Angaben, unabhängig von Funktion oder Aufgabe von Personen, geschwärzt.
Mit aller Schärfe weisen wir die Versuche zurück, die AfD in die Nähe von Unterstützern rechtsextremistischer Gewalttäter zu rücken. Als Opposition ist es unser gutes Recht Verbindungen von Parteien der Bürgerschaft zum linksextremistischen Milieu aufzudecken. Hiermit soll augenscheinlich vom eigenen Sachverhalt abgelenkt werden. Die Schwärzung öffentlicher Personen wie beispielsweise „Innensenator Grote“ oder „Amtsleiter Voß“ des Landesamtes für Verfassungsschutz, aber auch diverser Linken-Abgeordneter ist zweifellos rechtswidrig und beschneidet die parlamentarischen Rechte der Opposition. Wir prüfen derzeit, wie wir uns dagegen wehren werden.“
Der Vorsitzende Dirk Nockemann ergänzt:
„Die Freiheit der politischen Auseinandersetzung wird systematisch und unerträglich eingeschränkt, wenn offensichtliche Zusammenhänge nicht mehr kritisch benannt und bewertet werden dürfen.“