AfD-Fraktion fordert Einführung der „drohenden Gefahr“ als polizeirechtliche Eingriffsvoraussetzung / Nockemann: „Sicherheitsarchitektur der Realität anpassen“

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Die Bedrohungslage in Deutschland ist in den letzten Jahren ständig gewachsen, sowohl in terroristischer Hinsicht als auch in allgemein krimineller Hinsicht. Deshalb muss die Polizei mit dieser Entwicklung Schritt halten und mehr Möglichkeiten bekommen. Aus diesem Grunde hat Bayern ein neues Polizeiaufgabengesetz beschlossen und die Eingreifmöglichkeiten der Polizei ausgeweitet. Unter anderem darf die Polizei bereits bei einer „drohenden Gefahr“ einschreiten, zuvor musste sie das Vorliegen einer konkreten Gefahr begründen. Eine „drohende Gefahr“ liegt vor, wenn die Polizei aufgrund von Tatsachen nachweisen kann, dass erhebliche Angriffe auf Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit zu erwarten sind.
Die AfD-Fraktion beantragt, dass der Senat aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Begriff der „drohenden Gefahr“ als Eingriffsvoraussetzung nach dem Vorbild des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz – PAG) in das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) einführt (Drucksache 21/16024).

Dazu der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:
„Die Sicherheitsarchitektur muss der Realität angepasst werden. Es geht um die Prävention schwerer Straftaten und um den Schutz der Bürger. Deshalb müssen die Eingreifmöglichkeiten der Polizei ausgeweitet werden.“