Antisemitische Straftaten in Hamburg / Wolf: „Antisemitismus – egal welcher Couleur – bekämpfen“

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Aus einer Senatsantwort auf eine Anfrage des AfD-Fraktionschefs Dr. Alexander Wolf geht hervor (Drucksache 21/13537), dass in Hamburg für das Jahr 2018 bislang 30 antisemitische Straftaten registriert wurden. Davon werden zwei Taten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) „links“ und 13 Taten der PMK „rechts“ zugeordnet. Allerdings gibt es laut vorläufiger Statistik keine einzige antisemitische Straftat aus dem Bereich PMK „ausländische Ideologie“ und „religiöse Ideologie“. Dagegen sind 15 antisemitische Straftaten (50 Prozent) keiner Kategorie zuzuordnen.
Für das Jahr 2017 werden insgesamt 44 antisemitische Straftaten angegeben, davon wurden 41 der politisch motivierten Kriminalität „rechts“ und drei der politisch motivierten Kriminalität „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Für die PMK „links“ und für die PMK „ausländische Ideologie“ wurden keine antisemitischen Straftaten erfasst.

Hintergrund zur Statistik: Im Jahr 2017 wurde die Erfassung der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) überarbeitet. Der Begriff „Politisch motivierte Ausländerkriminalität (PMAK)“ wird seit dem 1. Januar 2017 nicht mehr verwendet, sondern es werden die Phänomenbereiche PMK „ausländische Ideologie“ und PMK „religiöse Ideologie“ bei der Erfassung zugrunde gelegt. Ausgehend von den Umständen der Tat werden Straftaten der PMK nach dem Definitionssystem zunächst einem Themenfeld zugeordnet. Die phänomenologische Zuordnung, zum Beispiel zur PMK „links“, erfolgt im Anschluss gegebenenfalls aufgrund weiterer Informationen zur Tat oder Täterschaft. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK „links“, PMK „rechts“, PMK „ausländische Ideologie“ oder PMK „religiöse Ideologie“ zu subsumieren, so ist er im Phänomenbereich PMK „nicht zuzuordnen“ aufzunehmen.
Fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten wurden jedenfalls in der Vergangenheit grundsätzlich immer dann der PMK „rechts“ zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind (z. B. nur der Schriftzug »Juden raus«) und zu denen keine Tatverdächtigen bekannt geworden sind. Damit entsteht möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis (Bundestagsdrucksache 18/11970).

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Antisemitismus ist ein Problem in unserer Gesellschaft und muss – egal welcher Couleur – bekämpft werden. Auch wenn die Zahl der Straftaten aus dem sogenannten „rechten Milieu“ zu hoch angesetzt wurde, ist jede einzelne noch eine zu viel. Gleiches gilt für linke und religiöse Vorfälle.
Aber klar ist auch, dass die ungeregelte und illegale Masseneinwanderung von Moslems zu einem Erstarken des Islamismus und damit auch des Judenhasses führt.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass der in den Medien gern beschworene sogenannte „rechte“ Antisemitismus wohl ein aufgebauschtes Problem ist, da in der Vergangenheit antisemitische Straftaten automatisch bei der Politisch motivierten Kriminalität als „rechts“ klassifiziert wurden, auch wenn keine Indizien auf rechtsradikale Urheber schließen ließen. Nur so ist jetzt der deutliche Anstieg der PMK „nicht zuzuordnen“ zu erklären. Und dahinter dürfte sich zumeist ein islam-geprägter Antisemitismus verbergen.“