Die Gängelung der Autofahrer mit Tempo 30 auf Haupt- und Verbindungsstraßen führt den fließenden Verkehr ad absurdum.
Untersuchungen haben ergeben, dass eine Lärmreduzierung von Tempo 50 auf 30 sehr gering ausfällt und die Luftschadstoffbelastung konstant bleibt. Umweltschutzgründe und Lärmemissionen sind vorgeschoben. Die Einführung von Tempo 30 steht sinnbildlich für eine moralisch überhöhte Zwangsmaßnahme gegen Autofahrer.