Ohne die Rede von Ludwig Flocken inhaltlich zu kommentieren, können wir dessen Ausschluss aus der heutigen Bürgerschaftssitzung nicht nachvollziehen.
Aus diesem Grund haben wir bei der Präsidentin schriftlich nach den Gründen für den Ausschluss gefragt.
Unabhängig davon, dass Ludwig Flocken die AfD-Fraktion verlassen hat und gegen ihn ein Parteiauschlussverfahren läuft, gilt: Der Entzug des Rederechts und der sofortige Verweis aus dem Parlament ist die schärfste gegen einen Abgeordneten zu verhängende Maßnahme. Aus grundsätzlichen rechtsstaatlichen Erwägungen wird sich die AfD-Fraktion immer für die Redefreiheit eines Abgeordneten einsetzen.