NRW-Gericht: Frauenförderung verfassungswidrig / Dirk Nockemann: „Gut, dass unsere Gerichte funktionieren.“

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Die rot-grüne NRW-Landesregierung erhält mit der umstrittenen neuen Frauenförderung im öffentlichen Dienst eine weitere Klatsche. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass die Bevorzugung von Frauen bei Beförderungsentscheidungen grundgesetzwidrig ist und nicht mit dem Prinzip der Bestenauslese vereinbar sei. Die rot-grüne Landesregierung will den Rechtsstreit jetzt vor den Verfassungsgerichtshof in Münster bringen.

Dazu sagte der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dirk Nockemann:

„Die AfD-Fraktion begrüßt das Urteil. Es kann nicht sein, dass Frauen mit schlechterer Qualifizierung Männern einfach vorgezogen werden, nur weil sie Frauen sind. Das Urteil könnte auch wegweisend für andere Bundesländer sein.
Die AfD sagt grundsätzlich ja zur Gleichberechtigung. Diese bedeutet Chancengleichheit, aber nicht das Herstellen von Ergebnisgleichheit. Linke Ideologen verwischen –  bewusst oder unbewusst – die Unterschiede zwischen Gleichberechtigung und Gleichstellung.
Quoten und linke Gleichstellungspolitik sind kein geeignetes Mittel zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. Selbstverständlich sind wir für eine grundrechtlich garantierte Gleichberechtigung (im Sinne von Chancengleichheit) von Mann und Frau. Gleichberechtigung darf aber nicht dazu führen, dass Männer willkürlich benachteiligt werden.
Wenn linke Gesellschaftsveränderer so weitermachen, dann wird es bald auch eine Bevorzugung von Zuwanderern gegenüber „den schon länger hier wohnenden“ Deutschen geben. Dann werden Ausländer bei der Einstellung einfach aufgrund ihrer Herkunft bevorzugt. Das lehnen wir als AfD kategorisch ab. Gut, dass wenigstens auf unsere Gerichte Verlass ist und dort das Grundgesetz gilt.“