Immer mehr doppelte Staatsangehörigkeiten / AfD lehnt dies ab

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Hamburg, 09.11.2016 – Mehrstaatigkeit gilt es in Deutschland zu vermeiden. Trotzdem steigt die Zahl von doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeiten an. In Hamburg sind es aktuell über 160 000 Menschen, die neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere besitzen. Polen (26 000), Türken (20 000), Afghanen (16 000), Russen (15 000), Kasachen (11 000) und Iraner (10 000) nehmen die doppelte Staatsbürgerschaft besonders häufig in Anspruch. Fast 1 900 besitzen mehr als zwei Staatsangehörigkeiten. Dies ergab die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/6431) der AfD-Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Prof. Dr. Jörn Kruse und Dirk Nockemann. Laut Zensus 2011 sind es bundesweit knapp 4,3 Millionen Personen.

Die doppelte Staatangehörigkeit wird immer mehr zum Normalfall. Kinder, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, erwerben in der Regel per Geburtsrecht beide Staatsangehörigkeiten und können beide behalten. Seit Ende 2014 gilt dies auch für Kinder ausländischer Eltern, die seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben. Mit dem Wegfall der sogenannten Optionspflicht müssen sich die Kinder seither nicht mehr zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für einen Pass entscheiden, wenn sie sich bis dahin acht Jahre in der Bundesrepublik aufgehalten haben. CDU/CSU und SPD haben dies im Koalitionsvertrag so festgelegt. Dadurch wird die Mehrstaatigkeit vom Gesetzgeber akzeptiert.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf stellt fest: „Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht wie auf einem Basar verramscht werden, sondern muss an zahlreiche Bedingungen geknüpft sein. Die AfD lehnt daher die doppelte oder gar mehrfache Staatsangehörigkeit ab. Mehrstaatigkeit führt zu Loyalitätskonflikten, denn der Inhaber einer doppelten Staatsangehörigkeit steht zwischen zwei Staaten. Mehrstaatigkeit bedeutet auch Beliebigkeit und es besteht die Gefahr der Rosinenpickerei. Zudem gibt es erhebliche Konfliktsituationen im Wahl-, Straf- und Erbrecht. Die derzeitige Praxis ist die Einführung einer doppelten Staatsangehörigkeit durch die Hintertüre. Außerdem drängt sich der Gedanke auf, dass die Altparteien durch die Mehrstaatigkeit neue Wählerschaften erschließen wollen.“

Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse ergänzt: „Die CDU/CSU initiierte 1998/1999 die Kampagne „Ja zur Integration, Nein zur doppelten Staatsangehörigkeit“. Damals stellte die Union noch nicht die Bundesregierung. Mittlerweile sitzt die CDU/CSU in der Regierung und beschießt genau dies. Daran erkennt man die Glaubwürdigkeit der Union.“