AfD will selbstgenutzte Wohnimmobilien von der Grunderwerbsteuer befreien

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Hamburg, 11.08.2016 – Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert das Parlament dazu auf zu beschließen, dass der Senat Änderungen bei der Grunderwerbsteuer durchführt. Die Grunderwerbsteuer soll demnach für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum (Bindungsfrist acht Jahre) mit einem jährlichen Einkommen bis zu 80.000 Euro erlassen werden.

Die AfD-Fraktion will mit dem vorliegenden Antrag (Drs. 21/5515) an ihren früheren Antrag zu dem Thema (Drs. 21/633), der abgelehnt wurde, anknüpfen. Auch freut sich die AfD-Fraktion, dass inzwischen die CDU-Fraktion das Anliegen der AfD aus dem Jahr 2015 unterstützt, indem sie ankündigte, entsprechende Initiativen auf den Weg zu bringen.

„Diese steuerliche Entlastung halten wir für dringend geboten. Die Lage auf dem Hamburger Wohnungsmarkt ist nämlich trotz angeblicher sozialer rot-grüner Wohnungsbaupolitik weiterhin angespannt“, sagt Detlef Ehlebracht, städtebaupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion. Es fehle vor allem an Angeboten für Haushalte mit mittlerem Einkommen. „Die Eigentumsquote an Wohnungen in Hamburg liegt sowohl bundes- als auch europaweit deutlich unter den Durchschnittswerten“, so Ehlebracht. Interessant in dem Zusammenhang sei, dass die Grunderwerbsteuer zuletzt 2009 von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht worden sei. „Die Eigentumsbildung wird so immer mehr Menschen erschwert“, stellt Ehlebracht fest.