Zum Vorschlag der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Flüchtlingen künftig Bargeld ab einer Höhe von 350 Euro abzunehmen, erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bürgerschaftsfraktion, Dr. Alexander Wolf:
„Die CDU hat recht: Es ist vernünftig, Flüchtlinge mit ihrem Barvermögen an den Kosten für Unterbringung und Verpflegung zu beteiligen. Dass die CDU diese Maßnahme jetzt fordert, die vergleichbar auch für Hartz-IV-Empfänger gilt, zeugt von politischer Vernunft und gesundem Gerechtigkeitssinn – kommt aber viel zu spät. Die AfD-Bürgerschaftsfraktion hat bereits seit langem auf das Problem finanzieller Fehlanreize hingewiesen, aufgrund derer eine große Zahl an Wirtschaftsmigranten seit Jahren nach Deutschland und Hamburg einzuwandern versucht.“
„Erfahrungen aus anderen Bundesländern, wie im rot-grün-regierten Baden-Württemberg zeigen“, ergänzt Wolf, „dass die Abnahme von Bargeld bereits praktizierte Realität ist. Die Hamburger Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sollten sich dem Vorschlag der CDU-Fraktion anschließen.“ Die AfD-Fraktion begrüßt den CDU-Antrag, regt aber eine höhere Grenze als die vorgesehenen 350 Euro an. „Der Betrag erscheint uns zu niedrig. Man sollte den Migranten hier durchaus ein höheres Schonvermögen zugestehen“, sagt Wolf.