Inanspruchnahme der Flüchtlingspaten als Bürgen bei der Rückzahlung von Sozialleistungen

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Zahlreiche Flüchtlingshelfer hatten für Flüchtlinge gebürgt, indem sie im Zuge der humanitären Aufnahmeprogramme von Bund und Ländern in den Jahren 2013 bis 2015 Verpflichtungserklärungen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge abgegeben haben, um diesen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Nun werden diese Flüchtlingspaten von den Jobcentern insoweit in Anspruch genommen, als diese von ihnen die Kosten der staatlichen Sozialleistungen zurückfordern. Gegen diese Vorgehensweise erhebt sich allerdings Widerstand. So fordern Landesminister, dass Flüchtlingshelfer vollständig von Folgekosten verschont werden. Dies soll darüber erreicht werden, dass im Bundesrat eine Gesetzesinitiative angestoßen wird, die Flüchtlingspaten entlastet.

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