Gericht stoppt A26-Planung teilweise / Nockemann: „Rot-Grün kann keine Großprojekte“

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Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planfeststellungsbeschluss für den ersten Abschnitt der A26-Ost im Hamburger Hafen teilweise als rechtswidrig eingestuft. Die Richter bemängelten insbesondere, dass Klimaschutzbelange bei der Trassenwahl unzureichend berücksichtigt wurden. Hamburg muss die Planungen nun in einem ergänzenden Verfahren überarbeiten.

Dazu der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Rot-Grün kann offenkundig keine Großprojekte! Wo der rot-grüne Senat bei wichtigen Projekten Verantwortung trägt, herrscht Planlosigkeit statt Planungssicherheit. Anstatt vorausschauend und rechtssicher zu arbeiten, wurde ein Milliardenprojekt auf rechtlich wackeligen Boden gestellt. Diese Panne gefährdet den Fortschritt im Hamburger Hafen und die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Hamburg.“