Gestern hat das österreichische Freilich-Magazin einen Artikel veröffentlicht, der mutmaßlich mehrere parteipolitische Aussagen von Hamburger Richtern und Staatsanwälten gegen die AfD dokumentiert. Die Aussagen stammen aus einem internen E-Mail-Leak, der der AfD-Bürgerschaftsfraktion mittlerweile vorliegt. Die E-Mails sind mutmaßlich von dienstlichen E-Mail-Konten der Freien und Hansestadt Hamburg abgesendet worden. Das Freilich-Magazin gibt an, dass bisher niemand die Authentizität der E-Mails bestreitet.
Hierzu erklärt der verfassungspolitische Sprecher der AfD-Bürgerschaftsfraktion und Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Wenn es stimmt, dass mehrere Hamburger Richter, zum Teil sogar bis hinauf zum Landgericht oder Oberlandesgericht, über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze gegen eine legale und von der Verfassung geschützte Partei wie die AfD betrieben haben, dann ist das nichts anderes als ein Skandal. Das gesamte Vertrauen in die Judikative, die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat hängen davon ab, dass Richter sich in Ausübung ihres Amtes parteipolitisch neutral verhalten. Richter haben in unserer Rechtsordnung weitgehende Machtbefugnisse, können Recht sprechen und Menschen sogar ins Gefängnis sperren. Wenn jeder Bürger nun aufgrund seiner Parteimitgliedschaft befürchten muss, von einem Richter abgelehnt und benachteiligt zu werden, begründet das nicht nur die Befangenheit im Einzelfall. Es erschüttert das Vertrauen in die Judikative und den Rechtsstaat insgesamt. Vor allem scheint es sich hierbei nicht um einen Einzelfall zu handeln, sondern gleich mehrere Hamburger Richter und Staatsanwälte zu betreffen.
Gegen einen möglichen verfassungsfeindlichen Amtsmissbrauch muss mit allen verfassungsmäßigen Mitteln vorgegangen werden. Von den betroffenen mutmaßlichen Urhebern dieser E-Mails erwarte ich, dass sie sich zum Vorwurf der Neutralitätspflichtverletzung im Amt umgehend äußern.
Ich wiederhole: Sollte es zutreffen, dass über dienstliche E-Mail-Konten parteipolitische Hetze von Richtern gegen die AfD betrieben wurde, ist das nicht hinnehmbar. Es ist aus meiner Sicht Verfassungsbruch. Für diesen Fall sieht Artikel 63 Absatz 3 der Hamburger Landesverfassung vor, dass solche Richter vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden können. Wir prüfen derzeit, ob wir gegen die betroffenen Richter einen entsprechenden Antrag auf Richteranklage wegen Verfassungsbruchs in die Bürgerschaft einbringen.“