Die AfD-Fraktion fordert eine konsequente Reform der Praxis des Kirchenasyls und der Abschiebungspolitik, um den Rechtsstaat zu stärken und Missbrauch zu verhindern (Drs. 22/XXXXX). Die AfD macht sich stark für eine umfassende digitale Erfassung aller Kirchenasylfälle und Vorlage eines Jahresberichts an die Bürgerschaft über die Entwicklung von Kirchenasylfällen und die Nutzung der Dublin-III-Verfahrensfristen.
Zudem fordert die AfD die sofortige Beendigung der Praxis des Kirchenasyls, da es keine rechtliche Grundlage besitzt. Weiter sollen Kirchengemeinden, die durch Nichteinhaltung bestehender Verfahren das Scheitern von Abschiebungen verursachen, an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Eine AfD-Anfrage zum Kirchenasyl zeigte unlängst, dass 2024 insgesamt 107 ausreisepflichtige Personen im Asyl befanden, bei 65 Personen scheiterte die Abschiebung. Die Anfrage brachte zu Tage, dass die Gesamtkosten für die erneute Inhaftierung eines zuvor nach Schweden abgeschobenen Afghanen – der nur zwei Wochen später nach Hamburg später zurückkehrte – insgesamt 22.497,30 Euro kostete. Der Afghane wurde erneut abgeschoben.
Dazu der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Das Kirchenasyl hat keine Rechtsgrundlage – es ist Unrecht und untergräbt unseren Rechtsstaat zunehmend. Der Fall des nach Schweden zweifach abgeschobenen Afghanen und den dadurch entstandenen horrenden Kosten zeigen einmal mehr, wie wichtig die Umsetzung von Recht und Gesetz ist. Wir müssen sicherstellen, dass Fristen im Dublin-III-Verfahren konsequent genutzt werden. Die Kirchengemeinden haben die verantwortlichen Behörden rechtzeitig zu informieren. Die Bürger erwarten eine konsequente Anwendung bestehender Gesetze.“