Gewalttätige Proteste: AfD fordert in einem Dringlichkeitsantrag Chancengleichheit / Nockemann: „Gefahr für unsere Demokratie“

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Nach dem Grundgesetz hat jede Partei Anspruch auf Chancengleichheit. Die zunehmenden gewalttätigen Proteste gegen AfD-Wahlkampfveranstaltungen in Hamburg verletzen dieses Prinzip. Der jüngste Auftritt von AfD-Chef Tino Chrupalla in der Friedrich-Ebert-Halle wurde von zahlreichen gewalttätigen Protesten begleitet. Demonstranten blockierten den Zugang zur Halle, Teilnehmer der Veranstaltung wurden körperlich angegriffen, bespuckt und massiv beleidigt. Dieses Verhalten stellt eine unzulässige Einschränkung des demokratischen Prozesses dar.
Auch Sicht der AfD-Fraktion könnte die nachhaltige Missachtung der Chancengleichheit nicht nur die Wahlbeteiligung potenzieller AfD-Wähler beeinträchtigen. Es könnte auch die Wahlanfechtung begründen, die die Legitimität der Bürgerschaftswahl 2025 in Frage stellt.
Die AfD fordert den rot-grünen Senat in einem Dringlichkeitsantrag dazu auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Veranstaltungen und Wahlkampfauftritte aller Parteien, im Vorfeld der Bundestags- und Bürgerschaftswahl 2025 ohne Bedrohungen, Behinderungen oder gewalttätige Proteste stattfinden können (Drucksache 22/XXXXX).
Die AfD fordert zudem, dass Polizeieinsätze bei zukünftigen Wahlkampfveranstaltungen so zu planen und durchzuführen sind, dass die Sicherheit von Teilnehmern und Organisatoren sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung gleichermaßen geschützt werden.

Dazu der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Linke Extremisten blockieren uns, bepöbeln uns, bespucken uns. Dieser Wahlkampf ist geprägt von Hass und Gewalt auf die AfD. Das ist eine Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie. Die Chancengleichheit im Wahlkampf wird dadurch massiv beeinträchtigt.
Die Gewalt und die Einschüchterung durch Linksextremisten auf unsere Parteiveranstaltung und unbescholtene Bürger ist auf das Schärfste zu verurteilen. Wir fordern die Bürgerschaft und den Senat dazu auf, sich klar und unmissverständlich von dieser Gewalt zu distanzieren und zur friedvollen politischen Auseinandersetzung aufzurufen. Gewalt und Einschüchterung dürfen niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Auch der Senat ist aufgefordert, seine Neutralitätspflichten zu wahren und eine politische Polarisierung durch unsachliche Äußerungen zu vermeiden.“