Eine AfD-Anfrage zeigt, dass im Jahr 2024 insgesamt 510 Fälle von Schockanrufen registriert wurden. Der dabei entstandene Schaden beläuft sich auf 860.000 Euro (Drucksache 22/17408). Somit ist die Gesamtzahl stark zurückgegangen. 2023 gab es 1.546 Fälle von Schockanrufen, die einen Schaden von fast 2,5 Millionen Euro verursachten.
Die AfD-Fraktion fordert eine zügige Umsetzung der Gesetzesinitiative zur rechtssicheren Regelung der Funkzellenauswertung nach § 100g Abs. 3 Satz 1 StPO. Die Justizministerkonferenz hat in ihrem jüngsten Beschluss betont, dass die Strafverfolgung bei Delikten wie gewerbsmäßigem Bandenbetrug, Schockanrufen oder Enkeltricks erheblich erschwert wird, wenn der Katalogtatbestand nach § 100g Abs. 2 StPO als zusätzliche Voraussetzung für eine Funkzellenabfrage gefordert wird. Nur so können Ermittlungsansätze wie Funkzellenabfragen effektiv genutzt werden, um die Täter zu identifizieren und die Kriminalitätsbekämpfung in diesen Bereichen zu stärken.
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Der Schaden durch Schockanrufe und ähnliche Betrugsmaschen ist erfreulicherweise deutlich zurückgegangen, bleibt aber weiterhin hoch. Ältere Menschen sind besonders gefährdet und benötigen unseren Schutz. Dazu müssen wir die Strafverfolgung verschärfen. Wir fordern den Bundesjustizminister auf, die Initiative der Justizministerkonferenz aufzugreifen und schnellstmöglich umzusetzen. Die Sicherheit unserer Bürger in Hamburg darf nicht an rechtlichen Unklarheiten scheitern.“