Die Coronapandemie war eine Zeit von weitreichenden und unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen. Viele Bürgerproteste übten harsche Kritik an den zahlreichen Coronaeinschränkungen. Der Verfassungsschutz stufte diese Kritik teilweise als verfassungsfeindliche Bestrebung ein. Da sich die Protestform keinem gängigen Phänomenbereich zuordnen ließ, schuf der Verfassungsschutz 2021 eine neue Kategorie – „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Laut Verfassungsschutz fällt darunter unter anderem die Verächtlichmachung staatlicher Institutionen.
Aus Sicht der AfD ist die neue Kategorie überflüssig und wieder abzuschaffen. Weitestgehend legitime Kritik am Regierungshandeln, die sich im Zuge der Coronakrise ereignete, darf nicht zur dauerhaften Einschränkung der Meinungsfreiheit führen.
Die AfD-Fraktion fordert den rot-grünen Senat auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des neu geschaffenen Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ einzusetzen. (Drucksache 22/15382).
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Dirk Nockemann:
„Die Meinungsfreiheit ist ein kostbares Gut. Mit dem zusätzlich geschaffenen Phänomenbereich ‚Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates‘ sollen Regierungskritiker zu Verfassungsfeinden gemacht werden. Das war von Anfang an ersichtlich. Diese künstliche und falsche Kategorisierung ist überflüssig, schädlich und birgt die Gefahr des Missbrauchs. Wer künftig kritikwürdiges Regierungshandeln verächtlich macht oder aus Sicht des Inlandsgeheimdienstes übermäßig kritisiert, der gerät ins Visier der Schlapphüte. Die Meinungsfreiheit wird damit bewusst empfindlich eingeschränkt. Denn es ist sehr wahrscheinlich, dass sich Kritiker nur noch sehr eingeschränkt äußern werden – aus der Angst heraus, zukünftig als Extremist zu gelten. Das darf nicht sein. Der Verfassungsschutz muss die Bürger schützen und nicht die Regierung. Wir müssen dem Verfassungsschutz hier endlich die Grenzen aufzeigen.“