Der Bundestag hat heute das so genannte Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Die AfD-Fraktion forderte bereits zuvor, dass sich der rot-grüne Senat im Bundesrat gegen das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz einsetzt (Drucksache 22/14113). Der Bundesrat kann noch Einspruch gegen das Gesetz erheben.
Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Es gibt nur zwei Geschlechter, das Geschlecht ist angeboren und man kann sein Geschlecht auch nicht ändern. Daran ändert auch ein Selbstbestimmungsgesetz nichts, das auf Kriegsfuß mit wissenschaftlichen Erkenntnissen steht.
Eltern können den Geschlechtseintrag ihrer Kinder vor dem fünften Lebensjahr sogar willkürlich gegen den Willen ihres Kindes ändern, was nichts anderes als gesetzlich organisierter Kindesmissbrauch ist. Zudem enthält das Selbstbestimmungsgesetz mit dem Offenbarungsverbot eine totalitäre Klausel, welche die Meinungsfreiheit unterdrückt. Künftig kann die Bezeichnung einer Person mit seinem korrekten biologischen Geschlecht mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dass die ehemals liberale FDP es nicht einmal geschafft hat, diese autoritäre Giftpille aus dem Gesetzentwurf zu tilgen, ist bezeichnend.
Wenn wir einen Senat hätten, der bei Verstand wäre, würde er im Bundesrat sofort Einspruch gegen dieses Gesetz erheben und das Inkrafttreten blockieren. Das wird aber natürlich nicht passieren. Die biologische Realität verteidigt in diesem Land mittlerweile nur noch die AfD.“