Dr. Alexander Wolf zur Änderung der Geschäftsordnung durch die Altparteien

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In der zweiten Bürgerschaftssitzung wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen, wonach es künftig nur vier Vizepräsidenten der Bürgerschaft geben soll. Noch in der vergangenen Legislaturperiode erhielt jede Fraktion Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Laut Antragsbegründung entstünde durch die nun geringere Anzahl an Fraktionen in der Bürgerschaft „Anpassungsbedarf“. Der Antrag wurde unter anderem von Linken und der CDU eingereicht.