Die AfD-Fraktion sieht das neue „Klimaschutzverbesserungsgesetz“, das auf dem „Hamburger Zukunftsentscheid“ beruht, mit großer Skepsis. Nach einer juristischen Prüfung bestehen erhebliche Zweifel, ob Hamburg in allen Regelungsbereichen über die erforderliche Gesetzgebungskompetenz verfügt. Nach Art. 74 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz in diesen Bereichen beim Bund, der durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), das Klimaschutzgesetz (KSG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits einen umfassenden Rechtsrahmen geschaffen hat. Gemäß Art. 31 GG gilt zudem: Bundesrecht bricht Landesrecht.
Im Verkehrsbereich verweist die AfD-Fraktion auf die jüngste Reform des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom Oktober 2024. Zwar können Kommunen nun leichter Umwelt- und Gesundheitsziele berücksichtigen und einzelne Tempo-30-Zonen oder Radwege einrichten, ohne eine besondere Gefahrenlage nachweisen zu müssen (§ 6 Abs. 4a StVG, § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO n.F.).
Ein flächendeckendes Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet bleibt jedoch weiterhin nicht zulässig.
Darüber hinaus sieht die AfD-Fraktion auch europarechtliche Risiken.
Für Industrie- und Energiesektoren gilt das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS), das durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt wird.
Landesrechtliche Zusatzverpflichtungen, wie sie der Zukunftsentscheid vorsieht, könnten mit diesem System kollidieren.
Dazu der AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Hamburg kann Klimaschutzziele formulieren, aber nicht überall verbindliche Pflichten schaffen, wo der Bund bereits abschließend geregelt hat. Das Gesetz berührt mehrere Rechtsmaterien, die nach dem Grundgesetz eindeutig in der Zuständigkeit des Bundes liegen – etwa Energie, Industrieemissionen, Heizungsfragen und den Straßenverkehr. Wenn Hamburg zusätzliche CO₂-Budgets oder Sofortprogramme für Industrie und Verkehr beschließt, kann das zu rechtlichen Konflikten führen. Es besteht die Gefahr, dass Teile des Gesetzes mit Bundesrecht nicht vereinbar sind. Diese Fragen müssen sorgfältig und verfassungsrechtlich geprüft werden.
Selbst auf eigenen Landesstraßen kann Hamburg keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung beschließen. Der Straßenverkehr unterliegt bundesrechtlicher Regelung – das gilt auch nach der jüngsten Reform. Die neuen Spielräume sind punktuell, nicht pauschal. Klimaschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von EU, Bund und Ländern. Aber die Zuständigkeiten müssen klar voneinander getrennt bleiben. Hamburg sollte keine Maßnahmen beschließen, deren Rechtmäßigkeit zweifelhaft ist. Verfassungsfeste und wirtschaftlich tragfähige Lösungen sind der bessere Weg.
Im Übrigen sind die Bürger durch die Initiatoren des Zukunftsentscheids über die wesentlichen Konsequenzen getäuscht worden. Auch der Bürgermeister Tschentscher hat es sträflich unterlassen, die Hamburger darauf hinzuweisen, dass durch diesen Entscheid massive finanzielle Belastungen auf sie zukommen und dass die Industrie ihre Zukunft nunmehr kaum noch in Hamburg sieht. Alles spricht dafür, die Bevölkerung, die in den letzten Tagen erkannt hat, wie sie getäuscht worden ist, in einigen Monaten erneut über dieses Thema abstimmen zu lassen.“