Firas A.: AfD-Antrag voller Zensur / Nockemann: „Öffentlichkeitsinteresse überwiegt Persönlichkeitsrecht des Straftäters“

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(Symbolbild: Landespressekonferenz mit SPD-Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit)

Ein AfD-Antrag zur Abschiebung des syrischen Serienstraftäters Firas A. wurde von Seiten der Bürgerschaftskanzlei unter Berufung auf datenschutzrechtliche Belange bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt. Die AfD-Fraktion kritisiert die SPD-Bürgerschaftspräsidentin in einem Brief scharf und fordert künftige Offenlegung.
Aus Sicht der AfD gelten auch Persönlichkeitsrechte nicht schrankenlos, insbesondere dann nicht, wenn Kernkompetenzen von Verfassungsorganen entgegenstehen. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass Firas A. durch sein eigenes Verhalten den Schutzbereich seiner Persönlichkeitsrechte erheblich reduziert hat und eine öffentliche Gefährdungslage vorliegt. Bereits im Vorfeld wurden mehrere AfD-Anfragen zu dem Fall geschwärzt.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Mit der Schwärzung und der Unkenntlichmachung unseres Antrags zur Abschiebung des syrischen Straftäters Firas A. wird unsere Forderung für die Öffentlichkeit verzerrt. Das ist mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der parlamentarischen Öffentlichkeit und Transparenz nicht vereinbar. Der Name ist bereits anonymisiert und vielfach in den Medien publiziert. Im Fall Firas A. überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit vor dem Persönlichkeitsrecht eines schweren Straftäters, der eine ernsthafte Gefahr für die innere Sicherheit in Hamburg darstellt. Wir fordern eine Korrektur und volle Transparenz. Ich fordere SPD-Bürgerschaftspräsidenten Veit auf, unserer Parlamentsarbeit nicht länger in dieser Form zu behindern“.