SPD-Innensenator zweifelt an AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst / Nockemann: „Gerade Innensenator Grote müsste das Beamtenrecht kennen“

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SPD-Innensenator Andy Grote sieht AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst skeptisch. Angehörige des öffentlichen Dienstes und insbesondere Beamte müssen mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, so Grote. Und bei „Mitgliedern einer als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei wird man dies nicht ohne weiteres annehmen können.“

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, ist nicht etwa wissenschaftlich und objektiv belegt, sondern stammt von der weisungsgebundenen Verfassungsschutzbehörde. Skandalös ist, dass das Bundesinnenministerium, dem die Fachaufsicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz obliegt, dieses ‚Gutachten‘ inhaltlich nicht geprüft, sondern einfach durchgewunken hat, obwohl dieses Verdikt weitreichende politische Bedeutung hat. Es soll faktisch die stärkste Partei in Ihrer Wirkmächtigkeit aushebeln. Zunächst gilt es also, erst einmal eine gerichtliche Überprüfung dieser Einschätzung abzuwarten. Denn immerhin hat die ehemalige Bundesinnenministerin Faeser mehrfach dokumentiert, wie wenig ihr das geltende Recht am Herzen liegt. Sowohl beim Verbotsverfahren gegen das Magazin Compact wie auch bei der Maßregelung des ehemaligen Chefs der Cybersicherheitsbehörde BSI, Arne Schönbohm, mussten Faesers rechtswidrige Maßnahmen durch Gerichte korrigiert werden.
Richtig an Grotes Aussage ist allerdings, dass der Beamte – ohne Wenn und Aber – nicht nur mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu stehen hat, sondern für diese auch jederzeit aktiv einzutreten hat. Im Gegenzug genießt der Beamte eben auch einige Privilegien.
Ob der Beamte allerdings seine Dienstpflichten verletzt, ist stets im Rahmen einer individuellen Gesamtschau seines Verhaltens zu ermitteln und kann nicht pauschal und generalisiert durch Herrn Grote festgelegt werden. Der designierte Bundesinnenminister Dobrindt und NRW-Innenminister Reul haben gestern in aller gebotenen Klarheit formuliert, dass allein die Mitgliedschaft eines Beamten in der AfD per se nicht für eine Entfernung aus dem Dienst ausreicht.
Grote sollte sich hüten, Tausenden im Beamtenverhältnis tätigen AfD-Mitgliedern ihre demokratische Grundüberzeugung abzusprechen. Nicht ausgeschlossen ist, dass Grote sich das Ziel gesetzt hat, eine große Verunsicherung und Misstrauen unter Beamten auszulösen. Dabei sollte er sich allerdings darüber im Klaren sein, dass der Dienstherr seinen Beamten gegenüber auch eine Fürsorgepflicht hat, die gebietet, dass er allen Staatsdienern objektiv gegenübertritt.“