Passiver Wahlrechtsentzug bei Volksverhetzung? / Nockemann: „Freiheitsfeindlich und eine Gefahr für unsere Demokratie“

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Geht es nach dem Willen von Rot-Grün sollen mehrfach wegen Volksverhetzung (§180 StGB) verurteilte Bürger künftig nicht mehr in demokratische Ämter gewählt werden. Das fordert der rot-grüne Senat auf Bundesebene. Der Vorschlag soll Bestandteil des schwarz-roten Koalitionsvertrags im Bund werden.
Aus Sicht der AfD-Fraktion wird der Straftatbestand der Volksverhetzung zunehmend missbraucht, um bestimmte politische Auffassungen und Meinungen zu unterdrücken und im schlimmsten Fall mit Freiheitsstrafen zu ahnden.

Dazu der Fraktionschef Dirk Nockemann:
„Der Entzug des passiven Wahlrechts wegen Volksverhetzung ist ein weiteres Mosaik im Kampf der Altparteien gegen eine wachsende Opposition. Der Volksverhetzungsparagraph ist längst zum Gummiparagraphen verkommen. Nun mit dem Entzug des passiven Wahlrechts zu drohen, erweckt nicht nur den Eindruck von Willkür. Das Ziel ist offenkundig die Schwächung der Opposition. Das ist freiheitsfeindlich und eine Gefahr für unsere Demokratie – wer unliebsame politische Meinungen aus den Parlamenten verbannen will, der betritt zunehmend totalitäres Terrain.“