Bürgerschaftskanzlei zensiert Video von Parlamentsrede / Walczak: „Zensur ist unerträglich und undemokratisch“

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Novum in der Bürgerschaft: In der letzten Bürgerschaftssitzung der Legislaturperiode wurde die Rede des AfD-Abgeordneten Krzysztof Walczak an mehreren Stellen mit Pieptönen zensiert. Hintergrund der Debatte sind im Verdacht stehende parteipolitische Anti-AfD-Aussagen von Hamburger Richtern und Staatsanwälten über dienstliche E-Mail-Konten. Aus Sicht der AfD liegen Verstöße gegen Verfassungsgrundsätze vor. Die AfD forderte dazu Stellungnahmen der dafür verantwortlichen Richter, um den Sachverhalt zu prüfen. Die Verfassung gibt dem Parlament hierfür eine Zuständigkeit in Form der Richteranklage, die öffentlich und nur unter Nennung der Namen der betroffenen Richter erfolgen könnte.

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Nicht selten werden unsere Anfragen und Anträge von der Bürgerschaftspräsidentin und der Bürgerschaftskanzlei mit Schwärzungen zensiert. Das ist schlimm genug. Dass nun sogar eine Rede kurz vor der Bürgerschaftswahl zensiert wurde, ist unerträglich und undemokratisch. Dabei sind wahrheitsgetreue Aufzeichnungen und Berichte von Parlamentssitzungen ausdrücklich durch die Verfassung aufgrund der Erfahrungen im Absolutismus mit staatlicher Zensur geschützt; auch in Hamburg in Artikel 16 der Landesverfassung. Derartige Zensurmaßnahmen belegen ein rückschrittliches Demokratieverständnis ungefähr auf dem Stand des frühen 19. Jahrhunderts.

Demokraten haben in Deutschland nicht über Jahrhunderte Freiheitsrechte erkämpft, damit eine Parlamentspräsidentin zusammen mit ihrer Verwaltung jetzt unter dem Vorwand des Datenschutzes diese Freiheitsrechte wieder abschafft. Wir fordern, dass jedes im Parlament gesprochene Wort unzensiert und unmanipuliert wiedergegeben wird. Jeder Bürger hat das Recht, sich vollumfänglich über die Beratungen seines Parlaments zu informieren. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, könnte man meinen!“