Eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zeigt: In Hamburg sind 19 Gefährder bekannt, 15 davon sind Islamisten. Insgesamt befinden sich 10 auf freiem Fuß – trotz massivem Gefahrenpotenzial (Drs. 22/17541). Neun befinden sich in Haft. 12 der 19 Gefährder verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit, drei sind Doppelstaater (zwei Deutsch-Türken, ein Deutsch-Ghanaer) vier Gefährder haben nur die ausländische Staatsangehörigkeit (zwei Türken, ein Afghane, ein Syrer).
Die Anfrage zeigt weiter: In Hamburg leben 198 Intensivtäter. 75 Intensivtäter sind Ausländer. 123 Intensivtäter haben die deutsche Staatsbürgerschaft, darunter sind sechs Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft. Somit haben knapp 41 Prozent der Intensivtäter eine ausländische Staatsbürgerschaft oder sind Doppelstaater. Der Migrationshintergrund wird nicht erfasst.
Die AfD kritisiert die grob fahrlässige Abschiebepraxis: Obwohl vier Gefährder keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, wurden sie bislang nicht ausgewiesen. Auch bei Intensivstraftätern bleibt die Bilanz des Senats blamabel: Lediglich zwei Intensivtäter wurden 2023/2024 abgeschoben.
Dazu der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Die Senatsantwort ist ein sicherheitspolitisches Armutszeugnis. Obwohl Hamburg nachweislich ein massives Problem mit Gefährdern und Intensivstraftätern hat, bleibt der Senat konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung schuldig. Keine Strategie zur effektiven Überwachung, keine konsequente Abschiebepolitik. Besonders erschreckend: Trotz der rechtlichen Möglichkeit wurde in den vergangenen Jahren kein einziger islamistischer Gefährder aus Hamburg abgeschoben!
Die Abschiebepolitik muss zur Chefsache werden. Der Schutz unserer Bürger ist nicht verhandelbar – das muss die Lehre aus den zahlreichen Terroranschlägen sein. Straffällige Ausländer müssen konsequent abgeschoben werden. Wer ausländische Gefährder und Intensivtäter in Hamburg toleriert, handelt grob fahrlässig und der riskiert unser aller Sicherheit! Wir fordern entschlossenes Handeln – die Bedrohungslage darf sich nicht weiter verschärfen.“