Verfassungsgericht: Ordnungsrufe gegen AfD rechtmäßig / Walczak: „CDU mittelbar für gestiegenen Antisemitismus verantwortlich“

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Das Hamburgische Verfassungsgericht verkündete heute die Entscheidung im Verfahren über den Organstreitantrag der AfD. Dabei ging es um zwei Ordnungsrufe des CDU-Vizepräsidenten André Trepoll gegen den AfD-Abgeordneten Krzysztof Walczak in einer Bürgerschaftssitzung vom 10. Mai 2023. Gegen diesen legte die AfD erfolglos Einspruch ein. Der Antragsteller hat sich deshalb im November 2023 an das Hamburgische Verfassungsgericht gewandt und beantragt festzustellen, dass die beiden Ordnungsrufe gegen das Rederecht des Abgeordneten und damit gegen die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verstoßen. Das Gericht hat nun entschieden, dass die Ordnungsrufe nicht gegen die Verfassung verstoßen haben.
Hintergrund: Anlass der zwei Ordnungsrufe war die Debatte über einen CDU-Antrag zum Thema einer Städtepartnerschaft mit einer israelischen Stadt. Walczak erinnerte die CDU daran, dass sie einen Antrag der AfD mit der gleichen Forderung im Jahr 2021 ablehnte. Er äußerte konkret: „Und wer so wie die CDU mit ihrer Migrationspolitik für den Einlass hunderttausender Antisemiten nach Deutschland verantwortlich ist …“.
Nach Auffassung der AfD-Fraktion ist diese Aussage wahrheitsgemäß. Unter der CDU-Regierungsbeteiligung explodierte die Zahl der Asylanträge. Und selbst die CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung stellte in einer Studie fest: „Einigkeit herrscht aber in der Ansicht, dass antisemitische Einstellungen bei Muslimen in Europa stärker präsent sind als bei Nicht-Muslimen.“

Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Mit Bedauern ist festzustellen, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist. Damit sehen wir die Gefahr vermehrter Ordnungsrufe gegenüber regierungskritischen Redebeiträgen, vor allem der AfD. Dabei sind das Rederecht der Abgeordneten sowie die Meinungsfreiheit besonders schützenswerte Güter.
Ich bleibe bei meinen Ausführungen. Die CDU-Politik der offenen Grenzen bleibt ein Kardinalfehler in der deutschen Historie. Auch bleibt ein wesentlicher Fakt: Wer – wie die CDU unter Ex-Kanzlerin Merkel – jahrelang hunderttausende Migranten aus Ländern mit antisemitischen Weltanschauungen importierte, der hat folglich in Kauf genommen, viele tausende Antisemiten nach Deutschland zu lassen. Und ich gehe noch weiter. Mit dieser Politik ist die CDU mittelbar für eine Zunahme des Antisemitismus in unserer Gesellschaft verantwortlich.“