Seit Jahren streitet die Deutsche Fußball Liga (DFL) mit der Stadt Bremen darüber, wer bei Hochrisikospielen zusätzliche Polizeikosten tragen muss. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Bundesländer dürfen Profivereine an Polizeikosten beteiligen. Die DFL ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen eine Regelung aus Bremen gescheitert. Bremen ist das erste und bisher einzige Bundesland, das die Gebühren erhebt. Andere Bundesländer könnten nun folgen.
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Es verschafft Klarheit und Sicherheit. Grundsätzlich ist es die staatliche Aufgabe der Polizei die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten ohne dass dafür beim Bürger oder Unternehmen gesonderte Kosten anfallen dürfen. Allerdings muss es in eng begrenzten Sachverhalten wie zum Beispiel Hochrisikospielen möglich sein, die Profivereine an den horrenden Polizeikosten und Ressourcen zu beteiligen. Hamburg muss nun nachziehen und die Steuerzahler entlasten!“