AfD-Anfrage zeigt: Fast 200 Kirchenasylfälle in Hamburg / Nockemann: „Rechtsstaat darf nicht ausgehöhlt werden!“

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Eine Anfrage von AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann zeigt, dass in Hamburg mit Stand vom 9. Dezember 2024 insgesamt 199 Kirchenasylfälle vorliegen (Drucksache 22/17252). In allen Fällen hat das Bundesamt für Migration (BAMF) die Asylanträge als unzulässig zurückgewiesen. Weiter geht aus der Anfrage hervor, dass sich 2023 insgesamt 92 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl befanden, 2024 sind es 107 ausreisepflichtige Personen im Kirchenasyl. 2024 scheiterte zudem die Abschiebung von 65 Personen, die sich im Kirchenasyl befanden.
Pikant: Ein aus dem Kirchenasyl nach Schweden abgeschobene Afghane kehrte nur zwei Wochen später nach Hamburg zurück. Laut Senatsantwort betragen die Gesamtkosten für dessen erneute Inhaftierung insgesamt 22.497,30 Euro. Der Afghane wurde wiederholt nach Schweden abgeschoben.

Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Unser Rechtsstaat darf nicht ausgehöhlt werden. Das Katz-und-Mausspiel des mehrfach illegal eingereisten Afghanen – der das Kirchenasyl ausnutzte – offenbart das verheerende Problem offener Grenzen. Es zeigt auch, dass bestehende Mechanismen wie die Dublin-III-Verordnung in Hamburg kaum funktionieren.
Rund 200 Fälle von Kirchenasyl sind ein deutliches Warnsignal. Die hohe Zahl der gescheiterten Abschiebungen ist symptomatisch für das Asylversagen unter Rot-Grün. Das Kirchenasyl darf kein Schlupfloch sein, um die Durchsetzung rechtsstaatlicher Entscheidungen zu umgehen. Wir fordern den rot-grünen Senat auf, Missbrauch zu verhindern und hohe Folgekosten für die Steuerzahler zu vermeiden.“