Wohnen Asylbewerber auch 10 Jahre nach Errichtung von Flüchtlingsunterkünften weiterhin dort, statt nur auf Zeit? Diesen Schluss lässt eine Große Anfrage der AfD-Fraktion zu. Die Anfrage zu den ehemaligen Flüchtlingsunterkünften „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ (UPW) bringt ans Licht, dass der rot-grüne Senat seine Auskunftspflicht verweigert (Drucksache 22/16784).
Gemäß Bürgerverträgen müssen die ehemaligen Flüchtlingsunterkünfte (UPW) nach Ablauf der Vertragszeit dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden, um eine integrationsförderliche Durchmischung von alteingesessenen Hamburgern und ehemaligen Asylbewerbern zu gewährleisten. Die Senatsantwort lässt konkrete Fragen unbeantwortet. Dadurch kann die Einhaltung der Bürgerverträge nicht überprüft werden.
Dazu der Fraktionsvizechef und migrationspolitische Sprecher Dr. Alexander Wolf:
„Sollte sich unser Verdacht bestätigen und die Flüchtlingsunterkünfte nach Ablauf der Zeit eben nicht dem regulären Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden, ist das ein Skandal ungeheuren Ausmaßes. Der Senat muss die Bürgerverträge einhalten! Wenn der rot-grüne Senat ‚Flüchtlinge‘ privilegiert, dann werden alteingesessene Hamburger offenkundig diskriminiert und zu Bürgern zweiter Klasse. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Senat durch die Auskunftsverweigerung einfach unangenehme Tatsachen verschleiern möchte: Die ehemaligen Unterkünfte werden auch heute, fast 10 Jahre nach deren Errichtung, weiterhin fast ausschließlich von ehemaligen Asylbewerbern bewohnt, weil diese häufig über einen §-5-Schein Anspruch auf eine Sozialwohnung haben.“