AfD fordert bargeldfähige Parkscheinautomaten / Nockemann: „Bargeld ist gelebte Freiheit“

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Das Recht auf Bargeldzahlung ist in Deutschland rechtlich verankert und wird durch mehrere Gesetze sowie Gerichtsurteile bestätigt. Die Akzeptanz von Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel ist eine zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung eines gerechten Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen. Deshalb beantragt die AfD-Fraktion die Einführung von bargeldfähigen Parkscheinautomaten (Drucksache 22/16683).

Dazu der Fraktionschef und verkehrspolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Unser Bargeld ist in Gefahr. Die AfD fordert den dauerhaften Erhalt der uneingeschränkten Bargeldnutzung als wichtigem bürgerlichen Freiheitsrecht. Bargeld ist gelebte Freiheit und muss unbedingt erhalten bleiben. Bürger müssen die Möglichkeit haben, dass das Parken auch mit Bargeldzahlung möglich ist.“