In Hamburg gibt es derzeit 203 Intensivtäter, 105 davon sind Ausländer und Migranten – das sind 51,7 Prozent. Diese exakten Zahlen verschleiert der rot-grüne Senat. Laut Senatsantwort auf die AfD-Anfrage (Drucksache 22/15893, Anlage 2) haben 129 der 203 Intensivtäter eine deutsche Staatsangehörigkeit. Was der Senat unter den Tisch fallen lässt: Zu den 129 zählt er die 31 separiert aufgelisteten Doppelstaatler. Sie werden unter Intensivtätern mit der Staatsangehörigkeit „Deutsch“ geführt. Somit sind 98 Intensivtäter mit einfacher deutscher Staatsangehörigkeit polizeibekannt, 105 Intensivtäter haben entweder eine ausländische oder eine doppelte Staatsangehörigkeit.
Überprüfen lässt sich das anhand der Tabelle mit den Doppelstaatsangehörigkeiten. Hier tauchen Nationalitäten auf, die es in der Gesamtauflistung (Anlage 2) nicht gibt z.B. Eritrea (1), Jordanien (1) und Sierra Leone (1). Das bedeutet, dass sich hinter „Deutschen“ auch Eritreer, Jordanier und Sierra-Leoner befinden. Somit gibt es nur einen deutsch-eritreischen Intensivtäter. Doppelstaatler wurden auch in einer früheren Anfrage ausschließlich unter „Deutsche“ geführt.
Dazu der Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Rot-Grün verschleiert die hohe Ausländerkriminalität. Das ist gefährlich und geradezu unlauter. Wer afrikanische Intensivtäter mit doppelter Staatsangehörigkeit ausschließlich als ‚Deutsche‘ einordnet, der will die Bürger für dumm verkaufen. Die Bürger haben ein Recht auf Transparenz und Aufklärung. Wir haben in Hamburg ein massives Problem mit Ausländerkriminalität – die Realität lässt sich nicht mit billigen Zahlentricks vertuschen.
Was die rot-grüne Vorgehensweise, Doppelstaatler ausschließlich als ‚Deutsche‘ einzuordnen, befürchten lässt:
Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht werden viel mehr Ausländer die deutsche oder doppelte Staatsangehörigkeit annehmen. In den Kriminalstatistiken wird die Ausländerkriminalität ein verzerrtes Bild abgeben – vermeintlich mehr Deutsche werden krimineller; die Zahl der ausländischen Kriminellen hingegen geht in gleicher Weise nur wegen der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit zurück. Die Verramschung der deutschen Staatsbürgerschaft ist und bleibt ein Kardinalfehler, der nur mit der AfD zu beheben ist. Die AfD fordert: Einbürgerungsrecht wieder verschärfen, schwerstkriminellen Doppelstaatlern ist der deutsche Pass zu entziehen!“