Bezahlkarte für Flüchtlinge: Gericht kippt Einzelfall / Nockemann: „Linke Asyllobby zur Stelle“

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Das Hamburger Sozialgericht gab in einem Eilverfahren einer Klägerin teilweise Recht. Die pauschale Bargeldbeschränkung für Asylbewerber sei rechtswidrig. Nur 50 Euro Bargeld sei für die Klägerin, eine schwangere Asylbewerberin, zu wenig. Die Stadt Hamburg müsse ihr aufgrund der Schwangerschaft und wegen ihres unter dreijährigen Kindes eine Erhöhung des monatlichen Bargeldbetrags gewähren.

Dazu der AfD-Fraktionschef und innenpolitische Sprecher Dirk Nockemann:
„Das Gerichtsurteil ist eine Klatsche für Rot-Grün. Der Senat ist unfähig, einfachste Vorgaben in einen tragfähigen gesetzlichen Rahmen zu fassen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, könnte die individuelle Festlegung der Bargeldobergrenze zu einem extremen Verwaltungsmehraufwand führen. Das Problem liegt allerdings tiefer: Wer jeden vermeintlichen Asylbewerber nach Hamburg lässt, der muss mit unzähligen Klagen rechnen. Ob bei Abschiebungen oder Geldleistungen: Die Linke Asyllobby ist zur Stelle, um Asylbewerbern maximale Rechte zuzusichern. Auch das ist eine Kehrseite der unkontrollierten Massenmigration.“