Sylt-Video: Hochschule begründet Hausverbot für Studentin mit möglichen Übergriffen / Walczak: „Skandalöse Zustände“

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(Hauptgebäude der Universität Hamburg)

Waren die Geschehnisse um das Sylt-Video schlimmer als die Kalifat-Forderungen der Islamisten vom Steindamm? Die Senatsantwort auf eine AfD-Anfrage lässt diesen Schluss zu.
Die Hochschule für Angewandte (HAW) verkündete am 27. Mai gegen die Hamburger Studentin des „Sylt-Videos“ die Prüfung eines Exmatrikulationsverfahrens.
Eine AfD-Anfrage zeigt nun, dass sich das Verfahren in einer Vorprüfung befindet. Für die Studentin wurde ein Hausverbot bis zum 31. Juli verhängt (Drucksache 22/15378).
In ihrer Begründung für das Hausverbot äußert die HAW, sie sehe sich in der Pflicht, „den Schutz der betreffenden Studierenden vor möglichen verbalen Anfeindungen oder tätlichen Angriffen zu gewährleisten […]“. Ferner befürchtet die HAW, dass sich Hochschulmitglieder aufgrund der „rassistischen“ und „menschenverachtenden“ Äußerungen an der Hochschule nicht mehr sicher fühlen können. Der Senat bestätigt im Übrigen, dass es in den letzten fünf Jahren gegen keinen anderen Studenten sowohl Hausverbote als auch Exmatrikulationsverfahren gab.
Die AfD fragte auch nach, wie im Falle des Studenten Joe Adade Boateng verfahren wurde. Er gilt als Kopf der Kalifat-Islamisten von „Muslim Interaktiv“. Laut Senatsantwort erteilte die Universität Hamburg kein Hausverbot gegen Boateng, auch gibt es keinerlei Prüfung für eine Exmatrikulation.

Dazu der wissenschaftspolitische Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer Krzysztof Walczak:
„Der Umgang mit der Studentin ist absurd und skandalös. Auf der einen Seite will man die Studentin vor möglicher Antifa-Gewalt schützen. Auf der anderen Seite wird suggeriert, von ihr gehe irgendeine eine Gefahr aus. Entweder ist die Begründung für das Hausverbot vorgeschoben oder es herrschen unhaltbare Zustände an der HAW. Wenn Studenten an der HAW mit körperlichen Übergriffen rechnen müssen, dann ist das eine Bankrotterklärung des Senats.
Wir leben in einem Rechtsstaat. Wer sich strafbar macht, wird zurecht einem rechtsstaatlichen Strafverfahren unterzogen. Doch was mit den Sylter Protagonisten gemacht wurde, erinnert an eine mittelalterliche Hexenjagd.
Schier unerträglich ist vor allen Dingen, das mal wieder mit zweierlei Maß gemessen wird. Während primitive Sauparolen ohne Substanz zu einer Exmatrikulation führen sollen, lässt man extremistische Kalifat-Forderungen ohne irgendwelche Konsequenzen zu. Angesichts der realen Islamismus-Gefahr macht es fassungslos, dass gegen den Kopf von ‚Muslim Interaktiv‘ kein Hausverbot angestrengt wird.
Summa summarum: Während man die Hamburger Studentin aus dem Sylt-Video vom Hof jagen möchte, wird der Lehramtsstudent und Kalifat-Islamist weiter hofiert.“