AfD verklagt Verfassungsschutz und gewinnt / Wolf: „Schallende Ohrfeige“

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Die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Hamburger AfD-Landesverband haben im Juni 2021 das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz verklagt. Konkret ging es um zwei Aussagen des Inlandsgeheimdienstes im Verfassungsschutzbericht 2020, wonach die Fraktion angeblich zwei Anhänger der Identitären Bewegung beschäftigen würde und der Hamburger Landesverband angeblich 40 Anhänger des Flügels habe.
In dem Eilverfahren im August 2021 waren beide AfD-Klagen größtenteils erfolgreich. Im Hauptsacheverfahren urteilte das Verwaltungsgericht Hamburg nunmehr am 29. Mai, dass die strittigen Aussagen des Inlandsgeheimdienstes rechtswidrig waren.

Dazu der Fraktionsvizechef Dr. Alexander Wolf:
„Das ist ein guter Tag für die Demokratie und den Rechtsstaat. Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz, der erneut vor Gericht in die Schranken verwiesen wurde. Ein offenkundig politisch instrumentalisierter Verfassungsschutz versucht, der AfD zu schaden und verbreitet dazu auch Falschbehauptungen, neudeutsch „fake news“. Dieser politische Missbrauch muss endlich aufhören. Der Verfassungsschutz soll sich an Recht und Gesetz halten und die Verfassung schützen, nicht die Regierung!“