2007 wurde das Elterngeld eingeführt. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen der Eltern und beträgt 300 bis maximal 1.800 Euro pro Monat. Allerdings wurde der Höchstbetrag des Elterngeldes seit 16 Jahren nicht angerührt. Das will die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag ändern und fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene für die Anhebung des Höchstbetrages des Elterngeldes auf maximal 2.500 Euro einzusetzen (Drucksache 22/12953).
Dazu der sozialpolitische Sprecher Marco Schulz:
Seit Einführung des Elterngeldes herrscht Stillstand, die Anpassung des Höchstbetrages ist längst überfällig. Besonders für Angehörige des Mittelstands bedeutet die Kappung auf 1.800 Euro mittlerweile gut und gern eine Halbierung ihres monatlichen Haushaltseinkommens, obwohl fortan ein Kind zusätzlich mitversorgt werden muss. Eine Anhebung des Höchstbetrages auf 2.500 Euro ist moderat, da hiermit lediglich die Inflationsraten der vergangenen 16 Jahre ausgeglichen werden.“