Die Bürgerschaft verankerte im Jahre 1996 in der Hamburgischen Verfassung erstmalig den Begriff der „Gleichstellung“. Im Grundgesetz heißt es dagegen bis heute: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Die AfD-Fraktion teilt dieses Ziel vollumfänglich. Problematisch ist hingegen der Gleichstellungbegriff, denn dieser wird immer mehr ein Instrument zur Abschaffung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Sichtbar wird dies durch gleichstellungspolitische Maßnahmen wie dem Gleichstellungsgesetz, mit dem 2014 eine gesetzliche Geschlechterdiskriminierung für den öffentlichen Dienst eingeführt wurde. In letzter Konsequenz kann der Gleichstellungsartikel der Hamburgischen Verfassung missbraucht werden, um ein Paritätsgesetz zu rechtfertigen. Die AfD-Fraktion fordert daher eine Verfassungsänderung (Drucksache 22/8629).
Dazu der verfassungspolitische Sprecher Krzysztof Walczak:
„Mit Gleichstellung wollen Rote und Grüne linke Projekte wie die ‚geschlechtergerechte Haushaltsführung‘ und Quotenregelungen durchsetzen. Letztendlich steht auch das Paritätsgesetz noch auf der rot-grünen Agenda. Dessen Einführung würde die Abschaffung freier Wahlen besiegeln. Das gilt es zu verhindern. Wir fordern ein Gesetz zur Wiederherstellung der Gleichberechtigung! Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt, aber eben auch nicht bevorzugt werden.“