Keine Maskenpflicht, aber Testpflicht in Schulen / Wolf: „Richterspruch beachten, statt Schüler mit Tests zu drangsalieren“

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Seit dem 1. Mai ist die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben. Es bleibt bei einer Testpflicht, allerdings zwei statt wie bislang drei Mal wöchentlich. Laut Schulbehörde gilt diese Regelung auch für geimpfte, geboosterte oder genesene Schüler.

Dazu sagt der schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Dr. Alexander Wolf:
„Hamburgs Schüler können aufatmen, hoffentlich für immer. Die Maske darf nie wieder ein Teil des schulischen Alltags werden. Viel zu wenig wird auf die psychischen Belastungen und Folgen des Maskentragens auf die Schüler geschaut.
Nicht nachvollziehbar ist dagegen, warum die Testpflicht bestehen bleiben soll – obwohl sie vom Gericht für rechtswidrig erklärt wurde. Die Schulbehörde und der Schulsenator müssen den Richterspruch beachten, statt die Schüler weiter mit Tests zu drangsalieren.“