Bundesverfassungsgericht: Staat darf Gewinne aus Cum-Ex-Geschäften zurückholen / Wolf: „Gute Nachricht für alle rechtschaffenden Bürger und ehrlichen Steuerzahler!“

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der Staat Gewinne aus den sogenannten Cum-Ex-Geschäften auch abschöpfen kann, wenn sie steuerrechtlich verjährt sind.

Dazu der Fraktionsvizechef und Mitglied im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss Dr. Alexander Wolf:
„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist eine gute Nachricht für alle rechtschaffenden Bürger und ehrlichen Steuerzahler. Und eine schlechte für alle zwielichtigen Finanzjongleure, Steuerhinterzieher und dubiosen Berater. Dass sich der Staat die Gewinne aus diesen Geschäften wiederholen darf, obwohl sie steuerrechtlich verjährt sind, lässt hoffen – auch für die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden. Vor allem ist zu hoffen, dass damit die Verwicklung von Olaf Scholz, dem heutigen Bundeskanzler und damaligen Hamburger Ersten Bürgermeister, in den Warburg-Skandal neu beleuchtet wird.“