Rot-Grün macht eine Politik mit der Brechstange und gegen die Bürger. Auf die Frage, warum die Straße Püttkuhl zu einer Parkverbotszone erklärt wurde antwortete der Senat:
„Grundsätzlich besteht für Anliegerinnen und Anlieger kein Anspruch darauf, dass Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und Plätzen unmittelbar an deren Grundstück oder in dessen größtmöglicher Nähe eingerichtet werden oder erhalten bleiben.“
(Drucksache 22/7183).
Hier geht es zum Flugblatt!