In Deutschland sterben jährlich etwa 65.000 Menschen an einem plötzlichen Herztod. In solchen Fällen sind lebensrettende Maßnahmen überlebensnotwendig. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2015 Unterricht in Wiederbelebung für alle Schüler ab der siebten Klasse empfohlen. In Ländern wie Schweden und die Niederlande hat sich mit der Einführung eines Wiederbelebungsunterrichtes gezeigt, dass die sogenannten Laienreanimationsquoten auf 70 Prozent und mehr gestiegen sind.
Die AfD-Fraktion fordert daher jährlich zwei Unterrichtsstunden in Wiederbelebung ab der siebten Klasse und bis zum Ende der Schulzeit (Drucksache 22/6862).
Dazu der gesundheitspolitische Sprecher Thomas Reich:
„Einem Menschen im Notfall das Leben retten zu können, wird durch Wiederbelebungsmaßnahmen deutlich erhöht. Lebensrettung beginnt im Kleinen. Sie sind von essentieller Bedeutung und sollten Bestandteil des Schulunterrichtes sein – in der Schulausbildung ist der Lernprozess im Kollektiv effektiv und nachhaltig. Schüler dienen nicht zuletzt auch als Multiplikatoren im Familien- und Freundeskreis und tragen ihr Wissen weiter. Wir fordern einen verpflichtenden Unterricht in Wiederbelebung ab der 7. Klasse und bis zum Ende der Schulzeit.“